Warum Sie Ihren Zähler selbst ablesen sollten
Warum Sie Ihren Zähler selbst ablesen sollten
Wie wird mein Zählerstand für die Jahresabrechnung in Erfahrung gebracht?
Ihre Jahresabrechnung basiert grundsätzlich auf einem abgelesenen Zählerstand. In der Regel liest der Netzbetreiber den Zähler ab, manche Netzbetreiber bitten Sie, selbst abzulesen und den Zählerstand zu übermitteln. Wenn Sie bereits einen Smart Meter installiert haben, kann dieser neue Zähler vom Netzbetreiber aus der Ferne abgelesen werden.
Es kommt – außer bei Smart Meter Kund:innen – immer wieder vor, dass KEIN Zählerstand vorliegt und der Netzbetreiber daher die verbrauchte Menge lediglich schätzt. Man nennt das „rechnerische Ermittlung“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Netzbetreiber versucht, abzulesen, Sie aber nicht zu Hause sind.
Dasselbe gilt für Energiepreis- bzw. Netztarifänderungen: Wenn Ihr Verbrauch zwischen den Ablesungen ermittelt werden muss, dann wird dieser anhand von Durchschnittswerten rechnerisch ermittelt. Das bedeutet, Ihr ungefährer Verbrauch wird geschätzt.
Welche Probleme können daraus resultieren?
Nehmen wir den Fall, dass Sie in einem Jahr viel Zeit zu Hause verbringen, zum Beispiel viel von zu Hause aus arbeiten oder ein Familienmitglied Ihren Haushalt erweitert. Das wirkt sich natürlich auf Ihren Energieverbrauch aus. Bis Ihr Netzbestreiber – im schlechtesten Fall nach drei Jahren – Ihren Zählerstand abliest, ist er über Ihren erhöhten Verbrauch nicht informiert. So werden für Ihre Abrechnung Durchschnittswerte herangezogen, die unter Ihrem tatsächlichen Verbrauch liegen können, wodurch infolge eine (hohe) Nachzahlung entsteht.
Was kann ich tun?
Sie haben kostenlos die Möglichkeit, Ihren Zählerstand jederzeit selbst abzulesen und Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben. Die Daten können Sie beispielsweise schnell und einfach in Ihrem Kundenportal eintragen. Es gibt jedoch Zeitpunkte, zu denen es besonders empfehlenswert ist, den Zählerstand selbst abzulesen, nämlich beispielsweise, wenn sich Ihr Energiepreis ändert. Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:
- Ihr Lieferant ändert den Preis.
- Sie wechseln zu einem anderen Lieferanten. Damit erhalten Sie einen neuen Vertrag mit anderen Preiskonditionen.
- Gaspreisänderungen während der Heizperiode: Achten Sie darauf, weil diese Änderungen besonders ins Gewicht fallen!
- Jahreswechsel: hier ändert sich jährlich die Höhe der Netzentgelte.
Darüber hinaus gibt es weitere Zeitpunkte, zu denen eine Selbstablesung Ihres Zählerstandes besonders vorteilhaft ist:
- Sie ziehen um: Am besten lesen Sie Ihren Zählerstand in Ihrer alten Wohnung vor dem Auszug und in Ihrer neuen Wohnung nach dem Einzug ab.
- Bevor die Heizperiode anfängt und nachdem die Heizperiode endet. Das verschafft Ihnen eine Einschätzung Ihres persönlichen Verbrauchs.
Wie der Netzbetreiber zu ihrem Zählerstand gekommen ist, können Sie auf Ihrer Rechnung sehen. Hier ist angeführt, ob Ihr Zählerstand rechnerisch ermittelt, vom Netzbetreiber oder von Ihnen abgelesen wurde oder im Fall von Strom, die Daten durch einen Smart Meter übertragen wurden.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Zugang zu meinem Zähler habe?
Ihr Zähler befindet sich normalerweise direkt in Ihrer Wohnung, im Hausflur, im Keller oder im Stiegenhaus. Zähler sind meistens in der Nähe des Hauptsicherungskastens angebracht. Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Zähler befindet oder keinen Zugang dazu haben, können Sie sich an die Hausverwaltung oder Ihre/n Vermieter:in wenden.
Was ändert sich für mich, wenn ich einen Smart Meter habe?
Ein Smart Meter ist ein „intelligenter Stromzähler“, der Ihren Verbrauch automatisch an Ihren Netzbetreiber übermittelt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn Sie keine Funktionen umstellen lassen, befindet sich Ihr Smart Meter in der Standard-Einstellung. Mit dieser Variante wird der Stromverbrach einmal am Tag gemessen und an den Netzbetreiber weitergegeben.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihren Netzbetreiber in einem Messintervall von 15 Minuten über Ihren Stromverbrauch zu informieren. Diese Variante nennt sich „Opt-in“ und damit schöpfen Sie ohne Zusatzkosten das volle Potenzial des Smart Meters aus. Neben der Abrechnung zum richtigen Zeitpunkt, die diese Variante ermöglicht, haben Sie den Vorteil, über Ihr Webportal den Verlauf Ihres Verbrauches zu beobachten und damit besonders stromintensive Geräte zu identifizieren.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich ausschließlich auf die Basisfunktionen zu beschränken und die Funktion „Opt-out“ einzustellen zu lassen. In dem Fall findet die Übertragung Ihres Zählerstandes nur einmal jährlich statt.
Smart Meter gibt es nur für Strom. Behalten Sie daher weiterhin im Auge, Ihren Gas-Zählerstand Ihrem Netzbetreiber regelmäßig kostenlos bekannt zu geben.