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ElWG in Begutachtung – wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des Elektrizitätssystems und zur Energiesystemwende

Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M und Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA

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Nach der Begutachtung des Gesetzes, das vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) vorgelegt wurde, erachten wir seinen baldigen Beschluss und sein zeitnahes Inkrafttreten als unerlässlich und möchten hier exemplarisch auf wichtige Bausteine der Überarbeitung eingehen.

Das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) 2010 wurde zur Umsetzung des dritten Binnenmarktpaktes erlassen, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Liberalisierung für den Energiebinnenmarkt neu geregelt wurden. Das ElWOG 2010 wurde insgesamt elf Mal novelliert, umfassend unter anderem im Zuge der Erlassung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes-Pakets. Neue Herausforderungen und Ziele, insbesondere die Energiesystemwende, sowie neue europäische Rahmenbedingungen erfordern eine umfassende Neugestaltung des bestehenden rechtlichen Rahmenwerks. Auf Europäischer Ebene wurde dem mit dem Clean Energy Package bereits im Jahr 2019 Rechnung getragen.

Wir unterstützen daher ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz zu gestalten und damit die Integration erneuerbarer Energien in das System, die Dekarbonisierung durch Elektrifizierung und Sektorenkopplung, das Voranschreiten der Digitalisierung, die Implementierung neuer Geschäftsmodelle, sowie die Partizipationsmöglichkeit für Verbraucher:innen zu gewährleisten. Als sehr wesentlich erachten wir auch eine effektive Marktüberwachung, die Stärkung des Schutzes der Konsument:innen, sowie eine leistbare und sichere Energieversorgung für den Wirtschaftsstandort.

Parallel zur Begutachtung des ElWG-Pakets wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema „Grundversorgung“ eingerichtet. Wir engagieren uns aktiv in dieser Arbeitsgruppe und setzen uns für eine Vereinheitlichung der Versorgungskonzepte ein, um vertragslose Zustände zu vermeiden.

Besonderes Augenmerk ist auch auf die Regelungen rund um den Netzanschluss zu legen. Hier befürworten wir die Anwendung des Konzepts der netzwirksamen Leistung bei der Beurteilung von Netzkapazitäten und die Einbindung flexibler Systeme. Der Ansatz zielt darauf ab, sowohl für Verteilernetzbetreiber als auch für Anlagenbetreiber vorteilhafte Lösungen zu forcieren und verfügbare Netzkapazitäten optimiert zu nutzen. Durch aktive Last-, Erzeugungs- und Speichermanagementsysteme können die vorhandenen Netzkapazitäten im Verteilermetz besser ausgeschöpft sowie Überlastungen von Leitungen und Transformatoren, durch auftretende Leistungsspitzen vermieden werden.

Zur weiterhin verbesserten Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur schlagen wir ein zweistufiges Modell zur Flexibilisierung vor, das es Netzbetreibern erlaubt, flexibel, für einen definierten Zeitraum und ohne Beschränkung im erforderlichen Ausmaß die netzwirksame Leistung vorzugeben. Diese Phase dient dazu, den erforderlichen Netzausbau für die angestrebte Einspeisung herzustellen, jedoch bereits einen Netzzugang im aktuell möglichen Umfang einzuräumen. Unabhängig von anfänglich und temporären Einschränkungsregelungen wäre für Photovoltaikanlagen eine generelle und unbefristete Möglichkeit zur Spitzenkappung zulässig, um die Netzkapazitäten effizient und gleichmäßig zu nutzen. Aufgrund des relativ seltenen Auftretens von optimalen Einstrahlungs- bzw. Windverhältnissen, resultiert eine Spitzenkappung in sehr moderaten Einbußen des jährlichen Energieertrags. Die Erhöhung der möglichen Netzanschlusskapazitäten wäre hingegen beträchtlich.

Am 13.02.2024 fand unsere Fachveranstaltung „Das neue ElWG als Basis für das Gelingen der Energiesystemwende?“ statt. Die Präsentationsunterlagen und die Aufzeichnung finden Sie unter https://www.e-control.at/fachveranstaltung-elwg-2024