Wichtige Hinweise zum Tarifkalkulator

Produkt ohne Preisgarantie 
Die allermeisten Haushaltskund:innen und auch der überwiegende Teil der kleineren Gewerbekunden haben seit jeher einen Strom- bzw. Gasliefervertrag nach diesem Modell. Dabei ist der Energiepreis in Cent/kWh ein fixer Bestandteil des Vertrags. Ändert der Lieferant den Preis, gibt es also eine Preiserhöhung, so hat der Kunde ein Widerspruchsrecht, kann sich – unabhängig von etwaigen Bindefristen – sofort einen neuen Lieferanten suchen und muss währenddessen für eine bestimmte Zeit vom alten Lieferanten noch zum alten Preis versorgt werden.

Produkte mit Preisgarantie
Trotz des Ausstiegsrechts bei einer Preiserhöhung sorgen sich viele Verbraucher:innen, dass kurz nachdem sie den Lieferanten gewechselt haben, dieser den Preis erhöhen könnte und sie dann wieder genauso viel zahlen wie zuvor. Nicht wenige verzichten daher gleich ganz auf einen Wechsel, obwohl sie dabei einiges sparen könnten.

Etliche Lieferanten begegnen dieser Befürchtung nun mit Preisgarantien, die sie für eine bestimmte Zeit versprechen. Diese Zeiträume sind derzeit sogar recht erheblich. Freilich gilt das auch in die andere Richtung. Eine Preissenkung wird es bei diesen Produkten natürlich während der Garantiezeit auch nicht geben. 

Bitte beachten Sie aber, dass eine Preisgarantie nicht mit einer Bindungsfrist (Mindestvertragsdauer) gleichzusetzen ist. Bei Gewährung einer Preisgarantie verzichten Lieferanten nicht notwendigerweise auf ihr Kündigungsrecht. Läuft die Preisgarantie länger als eine mögliche Bindungsfrist, könnte Sie der Lieferant, unter Einhaltung einer achtwöchigen Frist, trotz laufender Preisgarantie kündigen.

Produkte mit automatischer Preisanpassung
Bei diesem Preismodell wird der Preis in bestimmten Zeitintervallen, z.B. monatlich oder quartalsweise, automatisch mittels einer vom Lieferanten festgelegten Formel angepasst. Diese Formel bezieht sich jeweils auf einen vom Lieferanten ausgewählten Index, wie z.B. Börsenpreise oder einen bestimmten Preisindex. Das heißt also, dass sich der Energiepreis, den Kund:innen bezahlen, von einem zum nächsten Zeitintervall ändert. Steigt der entsprechende Index, so steigt auch der Energiepreis, sinkt der Index, so zahlt auch der Kunde für die Energie in dem jeweiligen Zeitintervall weniger.

 

Beispiele für die Preisentwicklung von Floatpreis-Produkten

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Das bedeutet, bei diesen Produkten werden Veränderungen bei den Preisen, zu denen die Unternehmen einkaufen, nach einer vertraglich festgeschriebenen Formel direkt an die Kund:innen weitergegeben. Der Energiepreis wird für die Kund:innen dann in bestimmten Perioden (z.B. monatlich) neu berechnet und schriftlich, per E-Mail oder sogar SMS, mitgeteilt.

Die Preisentwicklung wird für die Kund:innen dadurch transparenter. Wenn der Preisindex fällt, sinkt auch der eigene Preis und man bezahlt weniger für seinen Strom oder das Gas. Wenn er steigt, bezahlt man mehr. 

Kund:innen sollten darauf achten, dass im Vertrag oder im Preisblatt jeweils der Ausgangspreis zu einem bestimmten, angegebenen Zeitpunkt, die Anpassungsformel sowie die Beschreibung des zur Berechnung herangezogenen Indexes genau definiert sind.

Wichtiger Hinweis: Die Jahresgesamtkosten im Tarifkalkulator werden auf Basis des jeweils zum Zeitpunkt der Abfrage gültigen Energiepreises hochgerechnet, dabei werden die Monatskosten mit zwölf multipliziert. Die E-Control erstellt keine Prognose für die Entwicklung des jeweiligen Indexes oder des Energiepreises.

Was sind eigentlich Spotmarktprodukte?

Am Spotmarkt, oder auch Day-Ahead-Markt, werden Strommengen auf Stundenbasis gehandelt. Für jede Stunde ergibt sich dadurch ein Preis, zu dem der Strom an der Börse eingekauft werden kann. Als Lieferzeitpunkt wird hierbei der darauffolgende Tag festgelegt. Nach Handelsschluss stehen also die Preise für jede Stunde des darauffolgenden Tages fest.

Bei den sogenannten Spotmarktprodukten werden die stündlichen Preise einer Strombörse direkt vom Lieferanten an die Kund:innen weitergegeben. Der Lieferant fungiert als Zwischenhändler und behält sich für den Vermittlung des eingekauften Stromes eine gewisse Gebühr ein. Diese Gebühr kann in Form einer jährlichen/monatlichen Grundgebühr und/oder in Form eines mengenabhängigen Aufschlages in Rechnung gestellt werden.

Smart Meter ist Voraussetzung

Für die Verwendung von Spotmarktprodukten ist ein Smart Meter in der OPT-IN Variante notwendig, da die Verrechnung auf Stundenbasis erfolgt. Für jede Stunde wird der tatsächliche Verbrauch und der aktuelle Börsenpreis herangezogen.

Mit Spotmarktprodukten ergibt sich durch die stundengenaue Abrechnung die Möglichkeit, das eigene Verbrauchsverhalten den aktuellen Börsenpreisen anzupassen und beispielsweise große Verbraucher in Zeiten niedriger Preise zu verwenden.

Die Abrechnung mit stündlichen Börsenpreisen birgt aber auch Risiken. Am Strommarkt kann es jederzeit zu Preisausschlägen kommen. Und mit diesen muss jederzeit gerechnet werden. Die täglichen Preisprofile müssen auf hohe Preisspitzen überprüft werden und in diesen Zeiten muss gegebenenfalls mit einem effizienten Verbrauchsverhalten entgegengewirkt werden. Auch ein längerfristiger Anstieg des Börsenpreisniveaus muss beobachtet werden und die Kosten des Spotmarktproduktes sollten regelmäßig mit den anderen Produktarten verglichen werden.

Aktives Kund:innenverhalten gefragt

Spotmarktprodukte sind ausschließlich für Kund:innen zu empfehlen, die sich mit den Börsenpreisen auseinandersetzen können und wollen bzw. mit einer Smart Home Automation arbeiten. Nur dadurch kann das Risiko von unerwarteten Preisschwankungen minimiert werden und die Chance das Verbrauchsverhalten effizient an die Börsenpreise anzupassen und dadurch Geld einzusparen, genutzt werden.

Wichtige Hinweise zum Vergleich der Spotmarktprodukte im Tarifkalkulator:

Im Tarifkalkulator vergleichen wir die verschiedenen Spotmarktprodukte ausschließlich anhand der Aufschläge, die für die Vermittlung eines Börsenpreises an den Lieferanten zu tätigen sind. Dieser Gesamtaufschlag setzt sich aus einer Grundgebühr in EUR/Jahr und einem mengenabhängigen Aufschlag in Cent/kWh zusammen. Im Vergleich ist der tatsächliche Energiepreis nicht enthalten, da sich die tatsächlichen Preise erst zukünftig ergeben werden. Da Börsenpreise sehr dynamisch sind und von vielen Faktoren abhängen, können wir keine ausreichend genauen Prognosen für die zukünftige Preisentwicklung stellen.

Der für die jeweiligen Produkte zugrundeliegende Börsenpreis wird von den Lieferanten im Preisblatt und im Tarifkalkulator ausgewiesen. Je nach Produkt können diese zugrundeliegenden Börsenpreise unterschiedlich sein. Beispiele für Handelsplätze auf denen mögliche Day-Ahead-Börsenpreise gehandelt werden sind die österreichische Strombörse EXAA, die deutsche Strombörse EEX oder die französische Strombörse EPEX.

Manche Produkte sind vom Lieferanten mit einem Preisdeckel versehen, hierbei wird eine Obergrenze für den Energiepreis angegeben. Steigt der Energiepreis an der Börse über diesen Wert, kommt zur Verrechnung der gedeckelte Preis zur Anwendung. Diese Produkte sind im Tarifkalkulator gekennzeichnet, die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Unser Tarifkalkulator soll Konsument:innen einen Überblick über alle am Markt befindlichen Produkte bieten. Eine der wichtigsten Funktionen ist dabei der objektive Preisvergleich. In jüngster Zeit sind Angebote entstanden, deren Preise aus verschiedenen Gründen nicht eins zu eins mit anderen vergleichbar sind. Wir haben daher die Möglichkeit geschaffen, auch Produkte, für die ein direkter Preisvergleich in der aktuellen Form nicht möglich ist, im Tarifkalkulator anzuzeigen. So können Konsument:innen diese nun dennoch im Tarifkalkulator finden und erhalten in der Detailansicht alle wichtigen Informationen zu diesen Produkten.

Beispiel Spotmarktprodukte:

Bei Spotmarktprodukten wird Ihnen in der Regel vom Lieferanten der stündliche Börsenpreis zuzüglich eines allfälligen Aufschlags weiterverrechnet. Da diese Börsenpreise aber nur einen Tag im Voraus bekannt sind, werden Spotmarktprodukte im Tarifkalkulator anhand der Aufschläge verglichen. Handelt es sich bei einem Aufschlag aber nicht um einen fixen Betrag (in Ct/kWh), sondern um einen prozentuellen Aufschlag auf den Börsenpreis, dann verändert sich die Höhe des Aufschlags ständig. Eine Darstellung des Aufschlags als fixen Betrag (in Ct/kWh) würde sich also täglich ändern und der Informationsgehalt wäre daher sehr gering. Um solche (und andere) Produkte aber dennoch darzustellen, wird daher statt eines konkreten – sich aber sehr häufig ändernden – Aufschlags der Text „komplexer Aufschlag“ ausgewiesen. In der Detailansicht wird der Aufschlag dann genauer beschrieben.

Gestaltung des Energiepreises

  • Staffelmodell: Die Verbrauchsmenge wird einem Mengenbereich zugeordnet. Der Energiepreis von jenem Mengenbereich, in dem der Gesamtverbrauch liegt, wird auf den Gesamtverbrauch angewendet.

  • Zonenmodell: Die Verbrauchsmenge wird auf die einzelnen Mengenbereiche aufgeteilt, wobei alle Mengenbereiche durchlaufen werden. Die jeweiligen Mengen werden mit den für diesen Mengenbereich ausgewiesenen Preisen multipliziert und die Ergebnisse anschließend zusammengerechnet.

Im Tarifkalkulator werden die Jahresgesamtkosten aller Produkte dargestellt. Die Jahresgesamtkosten werden auf Basis des jeweils zum Zeitpunkt der Abfrage gültigen Energiepreises hochgerechnet, dabei werden die Monatskosten mit zwölf multipliziert. Dies gilt auch für Preismodelle mit automatischer Preisanpassung. Für diese Produkte erstellt die E-Control keine Prognose für die Entwicklung des jeweiligen Indexes oder des Energiepreises. Bei Spotmarktprodukten kann ein solcher Vergleich nicht erfolgen – hier können die Aufschläge, die zum Börsenpreise dazukommen, miteinander verglichen werden.

Abweichungen zu Ihrer aktuellen Rechnung

Der Tarifkalkulator berechnet den für Sie günstigsten Strom- oder Gaslieferanten auf Basis der tagesaktuellen Preise. Wenn Sie eine Abfrage durchgeführt haben und das Ergebnis Ihres derzeitigen Anbieters mit Ihrer letzten Jahresabrechnung vergleichen, können die Zahlen voneinander abweichen.

Dies kann beispielsweise den Hintergrund haben, dass der Tarifkalkulator auf Basis der Preise, die zum Zeitpunkt der Abfrage gelten, rechnet. Vergangene Preisänderungen, die eventuell im letzten Abrechnungszeitraum stattgefunden haben, werden nicht berücksichtigt.

Der Tarifkalkulator ist daher auch nicht dazu geeignet, Ihre Strom- oder Gasrechnungen aus der Vergangenheit zu überprüfen.

Wann war die letzte Preisänderung?

Häufig fragen Verbraucher, wann denn ein bestimmter Lieferant zuletzt den Energiepreis geändert hat. Information hierzu finden sich gleich in der Ergebnisseite im Tarifkalkulator. Direkt unter dem Preis und der Ersparnis steht nun eine Zeile zu den Preisänderungen. Bei den herkömmlichen Produkten sieht der Konsument hier, wann die letzte Preisänderung stattgefunden hat. Bei Produkten mit Preisgarantie erfährt man dort sofort, wie lange die Garantie gilt.Bei Produkten mit automatischer Preisanpassung steht in dieser Zeile, in welchen Abständen die Anpassung erfolgt, also monatlich oder quartalsweise etc. und bei den Sportmarktprodukten wird hier der zugrundeliegende Index ausgewiesen.

Natürlich lässt sich auch nach den verschiedenen Preismodellen filtern. Sollen zum Beispiel nur Produkte mit Preisgarantie angezeigt werden, so muss einfach nur die Checkbox bei dem entsprechenden Symbol anklicken und auf der Ergebnisliste werden nur noch Produkte mit diesem Preismodell angezeigt. Die Ersparnis zum aktuellen Produkt wird dabei wie bisher auch gleich ausgewiesen, auch dann, wenn der Verbraucher derzeit noch ein anderes Preismodell hat.

Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Sie Hilfe? Gerne beantworten wir alle Frage auf frag.e-control.at.