Bescheid vom 16.10.2019, R STR 03/19
Bescheid vom 16.10.2019, R STR 03/19
Version 1.0 Genehmigt Besitzer
- Dokumententyp
- Entscheidungstext
- Erweiterung
- Größe
- 143 KB
- Geändert
- 13.02.23 10:59 von Verena Fritz
- Erstellt
- 13.02.23 10:59 von Verena Fritz
- Ort
- REK
- Beschreibung
- Private Transformatorstation ist Zubehör der Liegenschaft; beim Verkauf Eigentumsübergang an den Käufer nicht nur hinsichtlich des Grundstücks, sondern auch der Transformatorstation; Transformator (Umspanner) ist Bestandteil der Transformatorstation; Transformatortausch führt nicht zu Änderung des Eigentums an der Station; Eigentumsgrenzen bleiben unverändert; Netzebeneneinstufung (hier NE 5) entsprechend der Eigentumsgrenze; bei fehlerhaften Verträgen und Abrechnungen (hier fälschlich NE 7) ist auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse abzustellen; Verträge, die entgegen den Eigentumsverhältnissen andere Netzebenen vereinbaren oder bestätigen, sind in diesem Punkt nichtig (§ 879 ABGB).
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2019-10-29T07:41:00Z
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Microsoft Word - R STR 03_19Bescheid EigentumTransformatorstation.docx
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- Version 1.0Von Verena Fritz, am 13.02.23 10:59Kein Änderungsprotokoll