Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist die oberste Elektrizitäts- und Erdgasbehörde. Insbesondere obliegen ihm in dieser Funktion folgende Aufgaben:

  • Aufsicht über die Tätigkeit der Energie-Control Austria und Verwaltung der Anteilsrechte.
  • Richtlinienkompetenz für die Tätigkeit der Energie-Control Austria, die teilweise über die Erlassung von Verordnungen, teilweise durch die Vorgabe von Grundsätzen auszuüben ist.
  • Die Erlassung und Handhabung von Vorschriften, die zur Durchführung von internationalen Verträgen erforderlich sind, beispielsweise Grundsätze über die Handhabung von grenzüberschreitenden Lieferungen.
  • Entscheidung in Angelegenheiten des Art 12 Abs 3 B-VG sowie Entscheidungen in Angelegenheiten des Stromwegerechts, soweit sich die betroffene Anlage auf zwei oder mehrere Bundesländer erstreckt.