Systemdienstleistungsentgelt

Durch das Systemdienstleistungsentgelt werden dem Regelzonenführer jene Kosten abgegolten, die sich aus dem Erfordernis ergeben, Lastschwankungen durch Sekundärregelung auszugleichen. Für die Bemessung des Systemdienstleistungsentgelts bestimmt die Energie-Control Austria einen arbeitsbezogenen Systemdienstleistungspreis (SNE-VO) in Cent/kWh.

Die mit der Sekundärregelung verbundenen Kosten werden von Einspeisern mit einer Engpassleistung von mehr als fünf MW (einschließlich Kraftwerksparks) und von den Bilanzgruppen (Entgelte für Ausgleichsenergie) im Verhältnis 78:22 getragen.

Bemessungsgrundlage für das von den Einspeisern zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt ist die Bruttoerzeugung (an den Generatorklemmen) der jeweiligen Anlage bzw. des Kraftwerksparks. Sofern die Verbindungsleitung(en) der Anlage zum öffentlichen Netz eine geringere Kapazität aufweist, als die Nennleistung der Erzeugungsanlagen, so ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der Betriebsstunden der Anlage multipliziert mit der Nennleistung (Absicherung der Zuleitung) der Verbindungsleitung zum öffentlichen Netz.

Die zur Verrechnung des Systemdienstleistungsentgelts notwendigen Daten sind von den zur Zahlung verpflichteten Erzeugern dem Regelzonenführer jährlich bekannt zu geben.

Als Systemdienstleistungsentgelt wird verrechnet:


Österreichischer BereichCent 0,1180 /kWh
Bereich TirolCent 0,1180 /kWh
Bereich VorarlbergCent 0,1180 /kWh


Hinweis: Trotz sorgfältiger Erstellung dieser Information können Fehlangaben nicht ausgeschlossen werden; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Werte gemäß SNE-VO idgF verlautbart im Bundesgesetzblatt maßgeblich sind.
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