Lieferantenwechsel

Die Verordnung der Regulierungsbehörde betreffend Wechsel des Versorgers und der Bilanzgruppe (Wechselverordnung 2011) regelt den Prozess des Versorgerwechsels.

Entsprechend dem im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) vorgesehenen Bilanzgruppensystem hat jeder Versorger und Kunde einer Bilanzgruppe (BG) anzugehören. Somit ist auch jeder Versorger einer Bilanzgruppe zugehörig oder wird selbst eine eigene Bilanzgruppe führen. Die Mitglieder einer Bilanzgruppe werden im Zusammenhang mit Fragen der Bilanzgruppe nach außen durch den Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) vertreten. Administrative Aufgaben innerhalb der Bilanzgruppe fallen damit in den Kompetenzbereich des BGV und sind in der Bilanzgruppe intern zu regeln.

Um die Durchführung eines Wechsels ohne das Wissen aller Beteiligten zu vermeiden und um eine effiziente Abwicklung der Marktöffnung zu gewährleisten, sind definierte und geregelte Abläufe sowohl beim Wechsel des Versorgers als auch beim Wechsel der Bilanzgruppe erforderlich.

Auf den folgenden Seiten wird der Ablauf des Versorgerwechsels , der Wechselkalender sowie eine Liste von Versorgern  präsentiert.