Energielenkung und Krisenvorsorge

Aufgrund des Energielenkungsgesetzes 1982, BGBl. Nr. 545/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/2006 (Artikel 4 des Energie-Versorgungssicherheitsgesetzes 2006) ist die Energie-Control Austria für die Krisenvorsorge im Elektrizitätsbereich zuständig.

Unter Krisenvorsorge für elektrische Energie versteht man die vorsorgliche Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgung im Fall von krisenhaften Entwicklungen bzw. Situationen. Vorsorgemaßnahmen können sowohl im Erzeugungsbereich, z.B. mittels Erzeugungsanweisungen an Erzeuger, als auch im Bereich der Elektrizitätsendverbraucher, z.B. mit Sparappellen, Kontingentierungen oder regionalen Flächenabschaltungen, getroffen werden.

Die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Energielenkungsmaßnahmen, die durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Krisenfall angeordnet werden können, erfolgt durch die Energie-Control Austria. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt den Regelzonenführern, unter Einbindung der relevanten Marktteilnehmer. Die Durchführung von Lenkungsmaßnahmen hinsichtlich der Landesverbrauchskontingente kommt den Landeshauptleuten zu.

Zur Sicherstellung einer gesicherten Datenbasis für die Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen zur Krisenvorsorge ist die Energie-Control Austria gemäß § 11 Abs 2 Energielenkungsgesetz 1982 ermächtigt, mittels Verordnung die Meldung von Daten in periodischen Abständen anzuordnen. Diese Datenmeldung ist geregelt durch die Energielenkungs-Daten-Verordnung.