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Ökostrom-Einspeisemengen und Vergütungen
Gemäß Ökostromgesetz ist die OeMAG* zur Abnahme und Vergütung von Ökostrom (exkl. Großwasserkraft) verpflichtet. Finanziert werden die Vergütungen über Förderbeiträge, die von den Endverbrauchern zu zahlen sind, und über Verrechnungspreise, die von den Stromhändlern für den zugewiesenen Ökostrom zu bezahlen sind. Aus den Meldungen der OeMAG (früher Öko-BGV) an die E-Control gehen Ökostrom-Einspeisemengen und -Vergütungsvolumina gemäß nachstehender Tabellen hervor.
* bzw. vor Oktober 2006 die 3 Ökobilanzgruppen-Verantwortlichen (Öko-BGV) - Verbund-APG,TIWAG-Netz und VKW-UNG
Gesamtjahr 2011
3. Quartal 2011
1. Halbjahr 2011
1. Quartal 2011
Die vergleichbaren Daten der Jahre 2010 und früher haben wir im Archiv zusammengestellt.
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