Kosten für Stromkunden

Der von der OeMAG zu Einspeisetarifen abgenommene und an alle Stromlieferanten zugeteilte Ökostrom wird durch 2 Komponenten finanziert, nämlich die Verrechnungspreise einerseits und die Zählpunktpauschale auf der anderen Seite.

Während die Zählpunktpauschale von den Netzbetreibern direkt bei den Stromkunden eingehoben wird, werden die per Verordnung festgelegten Ökostrom-Verrechnungspreise zunächst von den Stromlieferanten bezahlt und die Differenz zum Marktwert des restlichen Stroms ergibt die Kosten für die Stromlieferanten, die diese an ihre Kunden weiter verrechnen. Die Art der Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreisaufwendungen an die Endkunden ist im Detail im Gesetz nicht festgelegt.