Speichermarkt

Seit der Gasmarktliberalisierung im Oktober 2002 erhalten Dritte auch Zugang zu den Untergrundspeichern in Österreich. Rechtliche Grundlagen für die Regulierung des Speichermarktes sind die Richtlinien der EU, die durch das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im März 2005 wurden im Rahmen des sogenannten "Madrid Forums" - eines Beratungsgremiums unter Teilnahme der Europäischen Kommission, Vertretern der europäischen Gaswirtschaft, Händlern und Regulatoren sowie anderer Energievertreter - die sogenannten "Guidelines for Good Practice for Storage System Operators" (GGPSSO) vereinbart. Es handelt sich dabei um Richtlinien u.a. betreffend den Zugang zu Speicheranlagen, Transparenz und Speicherprodukte. Die Einhaltung der GGPSSO durch die Speicherbetreiber erfolgt auf freiwilliger Basis.

Guidelines for Good Practice for Storage System Operators (GGPSSO)
GGPSSO.pdf - 146.2kB

Der Speicherzugang muss nach § 39 GWG nicht-diskriminierend und transparent gewährt werden. Die Nutzung der Speicher durch Dritte, auch ausländischer Unternehmen, hat seitdem zugenommen. Dennoch kann man von einem weitgehend österreichischen Speichermarkt ausgehen, da aufgrund fehlender Transport- und Speicherkapazitäten die Nutzung ausländischer Speicher nur eingeschränkt möglich ist.

Die österreichischen Gasspeicher befinden sich ausschließlich in der Regelzone Ost in den Konzessionsgebieten der beiden Gas- und Ölproduzenten OMV AG und RAG AG. Insgesamt weisen die Speicher in Österreich ein Arbeitsgasvolumen von mehr als 4 Mrd. m3 auf, was knapp der Hälfte des Erdgasverbrauchs in Österreich 2008 entspricht. RAG AG und OMV AG, letztere über OMV Gas GmbH, sind als Speicherunternehmen tätig. Daneben sind auch Wingas GmbH und ZMB Speicherunternehmen im Sinne des GWG. Der Speicher Haidach ist im Juli 2007 in Betrieb gegangen und ist nicht an das österreichische, sondern an das süddeutsche Transportnetz (vorgelagerter Netzbetreiber ist Wingas GmbH) angebunden.

Die österreichischen Speicherbetreiber vergeben Speicherkapazitäten nach dem first come first served Prinzip. Bei OMV erfolgt dies auf der Basis eines Online Capacity Booking Systems, das auch für die Buchung von Transportkapazitäten genutzt wird. Der Zugang zu diesem Buchungssystem ist kostenlos. Bei den anderen Speicherbetreibern kann die verbindliche Anfrage über die Homepage gestellt werden.

OMV Gas GmbH bietet unterbrechbare Speicherprodukte an, durch die ungenutzte Kapazität verfügbar gemacht werden kann. Die Geschäftsbedingungen der RAG enthalten keinerlei Verfahren zum Engpassmanagement. Wingas GmbH und Gazexport haben Use it or loose it-Regeln in ihren Geschäftsbedingungen enthalten, die sich auf die Nutzung der Speicherkapazitäten in einem Zeitraum von einem Jahr beziehen.

Das Entgelt für Transporte von Erdgas aus Speicheranlagen zu den Ausspeisepunkten aus der Regelzone ist in der Sonstige-Transporte-Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung (SonT-GSNT-VO) geregelt, die erstmals im Oktober 2007 in Kraft getreten ist.

Nachfrager von Speicherkapazitäten sind österreichische Gasgroßhändler und Gasweiterverteiler, die Großkunden, Kraftwerke aber auch lokale Weiterverteiler beliefern. Daneben nutzen auch ausländische Unternehmen die Speicher für die Zwischenspeicherung im Gastransit und für die flexible Bereitstellung von Gas an den Handelspunkten des Central European Gas Hub.