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RfG Anforderung-V

 


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Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die RfG Anforderungs-V geändert wird (RfG Anforderungs-V – 1. Novelle 2024)

Die Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG Anforderungs-V), BGBl. II Nr. 56/2019  idF BGBl. II Nr. 271/2023  enthält  Anforderungen und Parameterbereiche, die auf nationaler Ebene durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde gemäß § 18a ElWOG 2010 iVm Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/631 konkretisiert werden sollen, um für eine verhältnismäßige Vorgehensweise zu sorgen und den österreichischen Netzanforderungen Rechnung zu tragen.

 

  1. Erledigung des am 13. 7.2023 bei E-Control eingereichten Antrags der Austrian Power Grid AG, der Energie Klagenfurt GmbH, der Energie Netzte Steiermark GmbH, eww AG, der Energieversorgung Kleinwalsertal GesmbH, KNG-Kärnten Netz GmbH, LINZ NETZ GmbH, Netz Burgenland GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, Netz Oberösterreich GmbH, Salzburg Netz GmbH, Stromnetz Graz GmbH Co KG, TINETZ – Tiroler Netze GmbH, Vorarlberger Energienetzte GmbH und der Wiener Netze GmbH gemäß Art. 63 Abs. 1 der RfG-VO, GZ. V RfG 01/23 (Gruppenfreistellung Spannungskriterium Typ D).
  2. Erledigung des am 8.2. bei E-Control eingereichten Antrags der Netzbetreiber gemäß Art. 7 Abs. 1 der RfG-VO, GZ. V RfG 02/24 (Laufzeitverlängerung)

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 13. März 2024 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RFG 01/23 und V RfG 02/24 im Betreff des E-Mails an es die Konsultation RfG-Anforderungs-V 1. Novelle 2024 betrifft. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Die Begutachtungsfrist ist am 13. März 2024 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

 

RfGAnforderungs-V – 1. Novelle 2023

Die Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG Anforderungs-V), BGBl. II Nr. 56/2019  enthält  Anforderungen und Parameterbereiche, die auf nationaler Ebene durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde gemäß § 18a ElWOG 2010 iVm Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/631 konkretisiert werden sollen, um für eine verhältnismäßige Vorgehensweise zu sorgen und den österreichischen Netzanforderungen Rechnung zu tragen.

Der Begutachtungsentwurf der 1. Novelle der RfG-Anforderungs-V wurde auf der Grundlage des am 12.15.2022 bei E-Control eingereichten Vorschlags der Netzbetreiber und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/631 erstellt.

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 4. September 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RFG 01/22 im Betreff des E-Mails an es die Konsultation 1. Novelle RfG-Anforderungs-V betrifft. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwürfe RfG Anforderungs-V

Mit diesen Verordnungen werden nationale Festlegungen gem. Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Requirements for Generators, RfG) getroffen:

  • die RfG Anforderungs-V definiert die in der RfG-VO nicht abschließend festgelegten Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen.

Die Frist für Stellungnahmen ist mit 2. September 2018 abgelaufen. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.