Hier finden Sie weitere, relevante Berichte zum Thema Gas, welche die E-Control angefertigt oder in Auftrag gegeben hat. Im einzelnen Berichte zu den folgenden Themen:
Die Verrechnungsstelle ist gemäß § 123 Abs 6 GWG verpflichtet, in regelmäßigen Abständen stichprobenartige Überprüfungen der an die Wechselplattform getätigten Anfragen auf ihre Rechtmäßigkeit durchzuführen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung hat sie alle zwei Jahre einen Bericht an die Regulierungsbehörde zu legen; diese hat den Bericht in anonymisierter Form zu veröffentlichen.