Weitere Informationen zu den bisherigen Ereignissen (chronologisch)
Verringerte Gasmengen aus Russland auch in Österreich
Im Vergleich zu den vorangegangenen Tagen trifft seit Donnerstag, 16. Juni, weniger Gas aus Russland in Österreich ein. Die Gazprom begründet das mit einem technischen Gebrechen bei einem Kompressor. Die angekündigten Liefermengen entsprichen etwa dem erwarteten Verbrauch bzw. liegen sie auch darüber. Alternativ hat die OMV angekündigt, darüber hinausgehende Gasmengen am Spot-Markt beschaffen zu können, sofern das nötig sein sollte.
„Wir überwachen die Situation genau und sind mit der OMV in engem Austausch. Der Konzern hat angekündigt, auch am Spot-Markt Mengen beschaffen zu können, sollte das notwendig werden“, heißt es aus dem Klimaschutzministerium.
Und weiter: „Zur Stunde gibt es keine Anzeichen für einen Lieferstopp, wir sind aber auf alle Szenarien vorbereitet.“
(16. Juni 2022)
Welche Gründe hat die Reduktion der Gasflüsse über die Nordstream 1 Pipeline?
Am 14. Juni hat Gazprom eine Einschränkung der Gaslieferungen von 30% über die Nordstream 1 Pipeline bekannt gegeben. Dies liege an Problemen bei der Wartung eines Gaskompressors, was vom Hersteller bestätigt wurde. Wie lang sich die Wartung dadurch verzögert, konnte aktuell noch nicht gesagt werden. Die Gaslieferungen nach Österreich sind in Summe weiterhin stabil, die Gasversorgung ist nicht beeinträchtigt.
(14. Juni 2022)
Wie ist die aktuelle Situation bezüglich der Gasversorgung in Österreich?
Die Transportflüsse von russischem Erdgas in die EU und nach Österreich sind sowohl über die Ukraine als auch über andere Transportwege weiterhin stabil.
Hier finden Sie weitere, visualiesierte Informationen zu den Gasflüssen:
auf der Website der Austrian Gas Grid Management AG (AGGM)
auf der Website der Gas Connect Austria
Ist Österreich vom reduzierten Gastransit durch die Ukraine betroffen?
Der Gasfluss über einen Übergabepunkt für den Transit im Osten der Ukraine ist – laut unseren Informationen – aufgrund der Kriegshandlungen seit den Nachtstunden des 11. Mai beeinträchtigt. Das bedeutet, dass der Transit von Gas nach Österreich und Europa über diesen einen Übergabepunkt nicht mehr möglich ist. Ein Teil der Gasmengen konnte bereits auf einen anderen Übergabepunkt umgelagert werden. Der Gasfluss über die Nordstream 1, die die Hauptroute für den Gastransit nach Europa darstellt, ist weiterhin konstant. Im für Österreich wichtigen Gasknotenpunkt in Baumgarten, deren Gasfluss überwiegend über die Ukraine-Route erfolgt, wird derzeit aufgrund der Nachfrage in Europa zwar ein leicht gesunkener Gasfluss verzeichnet, für die Versorgung mit Gas hat die Situation im Moment aber keinerlei Auswirkungen auf Österreich.
Die E-Control und alle beteiligten Unternehmen beobachten die Situation genau und informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
(11. Mai 2022)
Was bedeutet es für Österreich, dass die Gaslieferungen nach Polen, Bulgarien und Finnland, sowie für Händler aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden ausgesetzt wurden?
Seit Mittwoch, 27. April 2022, hat Gazprom Export die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien ausgesetzt. Nach derzeitigen Informationen hängt dies mit der Bezahlung der Gaslieferungen zusammen. In der Folge wurden auch Lieferungen an Finnland, sowie an die Händler TeraGas(NL), Orested (DK), und Shell Energy Europe (D) eingestellt.
Die Gasflüsse nach Österreich erfolgen weiterhin im geforderten Ausmaß. Das heißt, es gibt für Österreich weiterhin keine Einschränkung bei der Gasversorgung.
Die Leitung, über die Polen versorgt wird, ist die sogenannte Jamal-Leitung. Diese wird für die Versorgung von Österreich nicht genutzt.
Österreich bekommt Gas vor allem über die Ukraine Route und Nordstream 1, und hier finden die Gasflüsse nach wie vor im normalen Ausmaß statt. Auch in den vergangenen Wochen hat es schon immer wieder einmal Einschränkungen bei der Jamal-Leitung gegeben, ohne dass dies Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit gehabt hätte.
Die Situation wird laufend engmaschig beobachtet, und es findet dazu ein permanenter Austausch mit Ministerien, aber auch den Netzbetreibern, Großverbrauchern und anderen Marktteilnehmern statt.
(27. April 2022)
Warum wurde der Notfallplan für die Gasversorgung ausgerufen?
Das Krisenkabinett der Bundesregierung hat am 30. März gemeinsam mit der E-Control die Frühwarnstufe im Notfallplan für die Gasversorgung ausgerufen. Grund dafür war die Ankündigung Russlands, wonach Gaslieferungen künftig nur noch in Rubel bezahlt werden sollen. Als direkte Folge der Frühwarnstufe wurde seither das bereits seit 24. Februar bestehende Überwachungs- und Monitoring-System noch weiter verdichtet.
(30. März 2022)
Was bedeuten die einzelnen Stufen des Notfallplans?
Frühwarnstufe (Stufe 1):
Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete und zuverlässige Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen könnte.
In der Frühwarnstufe erfolgt vor allem eine engmaschigere Überwachung des Gasmarktes und Analyse der Situation sowie Informationen und Kommunikation an die und mit den relevanten nationalen und europäischen Stellen. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 1.
Alarmstufe (Stufe 2):
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlechterung der Gasversorgungslage zB durch die konkrete Ankündigung von offiziellen, zuständigen Quellen für Liefereinschränkungen oder Lieferstopp erhöht.
Der aktuelle Gasbedarf von Industrie wird abgefragt und durch engere Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen Engpässe vermieden werden. Durch freiwillige Sparaufrufe soll der Verbrauch von Gas reduziert werden. Die Industrie wird auch aufgefordert, nach Möglichkeit Alternativen zu Erdgas zu nutzen. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 2.
Notfallstufe (Stufe 3):
Die Ausrufung der Notfallstufe kann dann notwendig sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Einschränkungen in den Gaslieferungen zu erwarten sind und die aktuelle Nachfrage durch marktkonforme Maßnahmen nicht mehr gedeckt werden kann.
Priorität hat die Versorgung geschützter Kunden, der Haushaltskunden und grundlegender sozialer Dienste.
Für alle weiteren Gasverbraucher können jedoch weitergehende Energielenkungsmaßnahmen notwendig sein wie die Substitution von Erdgas durch andere Energien, aber auch hoheitlich angeordnete Verbrauchseinschränkungen oder vollständige Verbrauchsreduktionen insbesondere für Großabnehmer sind hier möglich, immer mit dem Ziel, dass die Gasversorgung von geschützten Kunden wie Haushalten und sozialen Diensten zu gewährleistet bleibt und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Voraussetzung für diese einschneidenden Energielenkungsmaßnahmen in der Notfallstufe ist eine auf Basis des Energielenkungsgesetz 2012 erlassene sog. Energielenkungs-Maßnahmen-Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Der Erlass dieser Verordnung ist kurzfristig auf parlamentarischem Weg möglich und bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.