Der Ökostrommarkt in Österreich

Viele Ökostromtechnologien können derzeit nur dann kostendeckend Strom erzeugen, wenn sie gefördert werden. So z.B. Photovoltaik, Strom aus Biomasse oder Biogas, meist auch Strom aus Windkraft. Einige Ökostromtechnologien können auch zu "normalen" Marktbedingungen, das heißt mit den Stromerlösen alleine, kostendeckend betrieben werden. Dies gilt beispielsweise für ältere Wasserkraftanlagen.

Gemäß Stromkennzeichnungsverpflichtung ist jeder Stromlieferant gesetzlich verpflichtet, auf der Stromrechnung auszuweisen, aus welchen Energieträgern die von ihm an Endkunden gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, im Rahmen der Stromkennzeichnung auch auszuweisen, ob und in welchem Umfang der gelieferte Ökostrom gefördert wurde. Die Förderungen werden im Regelfall von allen Stromkunden bzw. von allen Steuerzahlern aufgebracht.

Aufgrund der Heterogenität der unterschiedlichen Ökostromaufbringungen (gefördert oder nicht gefördert, Altanlage oder Neuanlage, Wasserkraft, Photovoltaik oder andere Technologien, uam) bestehen von Ökostromlieferanten auch sehr unterschiedliche Zugänge beim Vermarkten von Ökostrom.

Stromlieferanten, die Ökostrom anbieten, sind im Tarifkalkulator der E-Control abrufbar.

Die Strukturen der Stromkennzeichnung sind im Stromkennzeichnungsbericht der E-Control dargestellt.