Hier finden Sie alle relevanten Berichte zum Thema Strom, welche die E-Control angefertigt oder in Auftrag gegeben hat. Im einzelnen Berichte zu den folgenden Themen:
Die E-Control hat gemäß § 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) die Aufgabe die Einführung von intelligenten Messgeräten durch die Netzbetreiber österreichweit zu überwachen und zu monitoren. Gemäß Verordnung haben Netzbetreiber bis zum 31. März eines Kalenderjahres zu folgenden Punkten Informationen zu übermitteln:
Fortschritt der Installation
Erfahrungen - Datenschutz
Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern
Netzsituation
Auf Basis der übermittelten Antworten wird die E-Control anschließend ihren jährlichen Fortschrittsbericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten erstellen und veröffentlichen.
Die Verrechnungsstelle ist gemäß § 76 Abs 6 ElWOG 2010 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen stichprobenartige Überprüfungen der an die Wechselplattform getätigten Anfragen auf ihre Rechtmäßigkeit durchzuführen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung hat sie alle zwei Jahre einen Bericht an die Regulierungsbehörde zu legen; diese hat den Bericht in anonymisierter Form zu veröffentlichen.
Gemäß § 20i Abs.1 Energielenkungsgesetz 1982 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2006 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Durch dieses Versorgungssicherheitsmonitoring sind auch die Vorgaben aus dem Artikel 7 der Richtlinie 2005/89/EG (Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsrichtlinie) und aus dem Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG (Elektrizitätsmarktrichtlinie) erfüllt.