Monitoring Einführung "intelligenter Messgeräte" gemäß § 2 IME-VO

Die E-Control hat gemäß § 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) die Aufgabe die Einführung von intelligenten Messgeräten durch die Netzbetreiber österreichweit zu überwachen und zu monitoren. Gemäß Verordnung haben Netzbetreiber bis zum 31. März eines Kalenderjahres zu folgenden Punkten Informationen zu übermitteln:
 

  • Fortschritt der Installation
  • Erfahrungen - Datenschutz
  • Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern
  • Netzsituation


Auf Basis der übermittelten Antworten wird die E-Control anschließend ihren jährlichen Fortschrittsbericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten erstellen und veröffentlichen.