Pro Haushalts-Zählpunkt zahlen Sie für einen Jahresverbrauch bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) 10 Cent/kWh netto für die Energie. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen, wie sonst auch üblich, hinzu.
Der maximale Stromkostenzuschuss beträgt dabei 30 Cent/kWh. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 40 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 40 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Für den Verbrauch, der über 2.900 kWh liegt, bezahlen Sie den regulären Energiepreis Ihres Lieferanten. 2.900 kWh entsprechen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.
Beispiele
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, sie bezahlen 10 netto Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 40 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 netto Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, sie bezahlen 15 netto Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 24 Cent pro kWh.
Das bedeutet: auch mit Strompreisbremse ist es ratsam, den Preis des eigenen Lieferanten zu prüfen und ggf. zu vergleichen.
Für die Kilowattstunden, die mehr als 2.900 kWh pro Jahr verbraucht werden, zahlen Haushalte den vollen Preis ihres jeweiligen Lieferanten.
Hinweis: Einkommensschwache Haushalte, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, erhalten zusätzlich den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert.
Stromkostenbremse-Rechner
Mit dem nachfolgend herunterzuladenden Excel können Sie näherungsweise errechnen, welchen Beitrag der Bund als Stromkostenbremse zu Ihrer Stromrechnung beisteuert.
Hinweis: der Rechner dient zu einer Abschätzung. Abweichungen können sich unter anderem durch nicht erfasste Rabatte, gestaffelte Arbeitspreise etc. ergeben.