Die Erhebung der Ausfall- und Störungsdaten und die Publikation der dazugehörigen Statistik ist gemäß Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 des BMWFW (BGBl. II Nr. 17/2016), Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014 (BGBl. I Nr. 41/2013) und Netzdienstleistungsverordnung Strom i.d.F. der Novelle 2013 (BGBl. II Nr. 477/2012 – Novelle 2013, BGBl. II Nr. 192/2013) jährlich durchzuführen.
Gemäß § 30 Abs 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat die Regulierungsbehörde Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern und anderen Marktteilnehmern erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung der Standards mit Verordnung festzulegen. Auf die Netzbetreiber hingegen fällt entsprechend § 30 Abs 4 GWG 2011 die Pflicht, die in der Verordnung festgelegten Kennzahlen jährlich der Regulierungsbehörde zu übermitteln und zu veröffentlichen.