Die Marktteilnehmer und deren Rollen

Regelzonenführer

Um den Energiefluss im europäischen Verbundnetz technisch kontrollieren zu können und die Frequenz im zulässigen Bereich zu halten, wurde das europäische Übertragungsnetz in Regelzonen eingeteilt. Regelzonenführer sind für die Leistungs-Frequenz-Regelung in ihrer Regelzone verantwortlich, die Aufgaben werden international geteilt. Der Regelzonenführer (die Austrian Power Grid AG)

  • hält die Netzfrequenz in einem vorgegebenen Bereich und sorgt für die Einhaltung der vereinbarten Austauschleistungen zwischen den Regelzonen;
  • dimensioniert, beschafft und aktiviert die dafür erforderliche Regelreserve von den Regelreserveanbietern und rechnet mit diesen ab;
  • übermittelt dem Bilanzgruppenkoordinator die Mengen der Regelenergie und die Kosten der Regelreserve und verrechnet diese dem Bilanzgruppenkoordinator (Teile der Kosten der Regelreserve werden auch Erzeugern über 5 MW direkt verrechnet; siehe Systemnutzungsentgelte-Verordnung)

Bilanzgruppenkordinatoren

Der Bilanzgruppenkoordinator betreibt die Verrechnungsstelle für die Zuordnung der Ausgleichsenergie über das Clearing. Der Bilanzgruppenkoordinator (die APCS Power Clearing and Settlement AG)

  • bekommt vom Regelzonenführer die Mengen und Kosten der Regelreserve verrechnet;
  • berechnet je Bilanzgruppe die Differenz zwischen Erzeugung und Einkauf sowie Verbrauch und Verkauf von Strom basierend auf den tatsächlichen, von den Netzbetreibern gemessen Werten und den Handelsfahrplänen (Ausgleichsenergie);
  • ordnet den Bilanzgruppenverantwortlichen die individuelle Ausgleichsenergie zu und verrechnet diese.

Bilanzgruppenverantwortliche

Eine Bilanzgruppe ist die Zusammenfassung von Zählpunkten und/oder Händlern zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb der ein Ausgleich zwischen Aufbringung und Abgabe erfolgt. Jeder Lieferant (für Kunden mit Energieliefervertrag und zugeordneten Zählpunkten), Regelreserveanbieter und Händler ist verpflichtet, sich einer Bilanzgruppe anzuschließen. Die Bilanzgruppenverantwortlichen vertreten die Bilanzgruppen gegenüber anderen Marktteilnehmern. Die Bilanzgruppenverantwortlichen

  • erstellen Fahrpläne für ihre Bilanzgruppen; dafür sammeln sie von relevanten Mitgliedern ihrer Bilanzgruppen Prognosen für Erzeugung und Verbrauch sowie Fahrpläne der Handelsgeschäfte;
  • senden regelzoneninterne Fahrpläne an den Bilanzgruppenkoordinator, regelzonenüberschreitende an den Regelzonenführer;
  • bekommen vom Bilanzgruppenkoordinator die Ausgleichsenergie verrechnet und rechnen diese i.A. mit den Lieferanten ab.

Netzbetreiber

Netzbetreiber führen die Systemdienstleistung des Transports (Übertragungsnetzbetreiber) oder der Verteilung (Verteilernetzbetreiber) elektrischer Energie durch. Sie haben alle auf Grund technischer Gegebenheiten notwendigen Maßnahmen zu setzen, die einen stabilen Netzbetrieb gewährleisten. Insbesondere haben sie durch langfristige Investitionen die Funktionsfähigkeit ihrer Netze zu garantieren. Der Übertragungsnetzbetreiber hat zusätzlich noch die Abwicklung des Elektrizitätstransits durchzuführen. Die Netzbetreiber

  • haben Netzverträge mit ihren Netzbenutzern auf Basis Allgemeiner Bedingungen und gewähren Netzzugang;
  • versorgen ihre Netzbenutzer mit elektrischer Energie;
  • betreiben die Messeinrichtungen, messen Strommengen und ordnen sie den Bilanzgruppen zu;
  • übermitteln die Strommengen je Bilanzgruppe an den Bilanzgruppenkoordinator,
  • verrechnen die Systemnutzung (per Verordnung festgesetzte Entgelte) an ihre Netzbenutzer.

Lieferanten

Lieferanten beliefern ihre Kunden mit Elektrizität bzw. nehmen ihnen diese ab. Netzbetreiber müssen allen Lieferanten diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen gewähren. Kunden können ihren Lieferanten frei wählen. Die Lieferanten

  • haben Energielieferverträge mit ihren Kunden (Erzeuger und/oder Verbraucher);
  • führen Prognosen für Erzeugung und Verbrauch ihrer Kunden durch und geben diese an die Bilanzgruppenverantwortlichen weiter;
  • verrechnen ihren Kunden die erzeugte oder verbrauchte Energie.

Regelreserveanbieter

Regelreserveanbieter sind Marktteilnehmer, die alle Voraussetzungen erfüllen, um an Regelreservemärkten teilzunehmen und Regelreserve bei den Ausschreibungen des Regelzonenführers anzubieten. Regelreserveanbieter können dabei auch Regelreserven bündeln (Aggregatoren) bzw. sich Dritter bedienen, die Regelreserven physikalisch erbringen (Regelreserveerbringer). Regelreserveerbringer können Erzeuger aber auch Verbraucher (Kunden) sein. Regelreserveanbieter

  • präqualifizieren sich beim Regelzonenführer für einen oder mehrere Regelreservemärkte;
  • nehmen an den Ausschreibungen für Regelreserve teil;
  • werden nach erfolgreichen Geboten bzw. Abrufen vom Regelzonenführer vergütet.

Kunden

Kunden sind vor allem Endverbraucher, die elektrische Energie für den Eigenverbrauch kaufen - und vermehrt Erzeuger. Kunden

  • haben einen Vertrag mit einem Lieferanten (frei wählbar bzw. Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) und als Netzbenutzer einen Vertrag mit einem Netzbetreiber;
  • bekommen von den Lieferanten die verbrauchte oder erzeugte Energie in Rechnung gestellt;
  • können Regelreserve erbringen, entweder direkt oder über einen Vertrag mit einem Regelreserveanbieter