Marktregeln

Marktregeln für den Strommarkt sind die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Insbesondere beinhalten die Marktregeln:

  1. Die Zuweisung einzelner Aufgaben an die jeweiligen Marktteilnehmer und Netzbetreiber
  2. Die Ausgestaltung der Allgemeinen Bedingungen für Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Bilanzgruppenverantwortliche, Öko-Bilanzgruppenverantwortliche und Bilanzgruppenkoordinatoren (Verrechnungsstellen)
  3. Normierung der Haftungsregeln
  4. Bestimmungen über den Lieferantenwechsel
  5. Die Implementierung der technischen und organisatorischen Umsetzung
  6. Vorgaben über Hard- und Software, sowie Datenmanagement, also der Frage, wer bekommt wann welche Daten
  7. Weitere Vorgaben und erforderliche Rahmenbedingungen für das Funktionieren des Strommarktes.

Die E-Control hat dabei in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern die Marktregeln zu erarbeiten, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen und zur Verfügung zu stellen.

Die Marktregeln sind unterteilt in: