Infrastrukturplanung

Die Europäische Union hat ihre Anstrengungen, um künftige Herausforderungen im Energiebereich, z.B. wie ermittelt werden kann, welche Lücken sich in Zukunft bei der Energienachfrage und -versorgung ergeben, bewältigen zu können, in den letzten Jahren verstärkt. Im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpaketes wurde die Netzausbauplanung 2009 neu geregelt und durch das Energie Infrastruktur Paket 2013 erweitert.

Eine schnellere Modernisierung der vorhandenen Energieinfrastruktur und eine schnellere Realisierung neuer (notwendiger) Energieinfrastruktur sind entscheidend dafür, dass die Ziele der Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, unter anderem die Vollendung des Energiebinnenmarkts und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, erreicht werden.


Richtlinie 2009/73/EG für den Gasbereich und Richtlinie 2009/72/EG für Strom führten erstmals in ganz Europa verpflichtende zehnjährige Netzentwicklungspläne der Fernleitungsnetzbetreiber bzw. Übertragungsnetzbetreiber ein. Zweck dieser nationalen Pläne ist es insbesondere,

  • a) den Marktteilnehmern Angaben darüber zu liefern, welche wichtigen Infrastrukturen in den nächsten zehn Jahren errichtet oder ausgebaut werden müssen;
  • b) alle bereits beschlossenen Investitionen aufzulisten und die neuen Investitionen zu bestimmen, die in den nächsten zehn Jahren durchgeführt werden müssen, sowie
  • c) einen Zeitplan für alle Investitionsprojekte vorzugeben.

Aufgabe der E-Control ist es die Netzentwicklungspläne der österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber bzw. Übertragungsnetzbetreiber zu genehmigen.

Um größere Transparenz der Netzausbauplanung auf europäischer Ebene zu gewährleisten, wurden der Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) bzw. der Übertragungsnetzbetreiber Strom (ENTSO-E) via Verordnung (EG) Nr. 715/2009 bzw. Verordnung (EG) Nr. 714/2009 verpflichtet alle zwei Jahre einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan zu erstellen. Praktikable bzw. realisierbare Netze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder in Hinblick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesen Netzentwicklungsplänen enthalten sein.

Weiters wurden auch regionale Investitionspläne (grenzübergreifend) eingeführt welche alternierend zu den gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplänen veröffentlicht werden. Auf Basis regionaler Investitionspläne können Netzbetreiber Investitionsentscheidungen treffen.
Weiterführende Informationen sind auf den Homepages von ENTSOG und ENTSO-E zu finden:

Da die vorhandenen Instrumente nicht ausreichend erschienen um die höheren Ziele der Europäischen Union zu verwirklichen wurde 2013 das Energie Infrastruktur Paket verabschiedet. Unionsweit integrierte Netze und der Ausbau intelligenter Netze sind in diesem Paket von entscheidender Bedeutung, um einen vom Wettbewerb geprägten und ordnungsgemäß funktionierenden integrierten Markt zu gewährleisten, eine optimale Nutzung der vorhandenen Energieinfrastruktur zu erreichen, die Energieeffizienz und die Integration dezentraler erneuerbarer Energieträger zu verbessern und Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung zu fördern.