Aktuelle Energiepreisänderungen

Hier haben wir für Sie berechnet, wie sich Strom- bzw. Gaspreisveränderungen auf einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr bzw. 15.000 kWh Gasverbrauch im Jahr auswirken. Wir stellen die Auswirkung in Prozenten auf den Energiepreis (ohne Netzkosten sowie Steuern und Abgaben) dar und außerdem die Veränderung des Jahresgesamtpreises – hier Energiepreis, Netzpreis sowie Steuern und Abgaben – in Euro, die sich durch die Energiepreisänderung ergibt. 

Energiepreisänderungen für Strom

Stromanbieter Produkt Änderung zum Änderung Energiepreis* Änderung in €/Jahr** letzte Änderung Liefergebiete
E-Werk Prantl Öko 01.03.2024 - 19,60 % - 181,02 01.01.2023 Tirol regional
Forstverwaltung Seehof GmbH Privat Wasserkraft 01.03.2024 -   7,70 % -   71,40 05.10.2023 Niederösterreich regional 
             

Energiepreis inkl. Grundpreis ohne Netzpreis und ohne Steuern & Abgaben.  ** Gesamtpreis inkl. Netzpreis sowie Steuern & Abgaben.

Energiepreisänderungen für Gas

 Gasanbieter  Produkt

 Änderung   zum 

 Änderung   Energiepreis*  Änderung   €/Jahr**  letzte   Änderung  Liefergebiete
Stadtwerke Kapfenberg  Erdgas 01.03.2024 - 19,47 % - 392,22 01.09.2023 Steiermark regional
Stadtbetriebe Steyr GmbH SBS Standardtarif 01.03.2024 - 10,72 % - 176,40 01.02.2024 österreichweit (außer Tirol & Vorarlberg)

 

Hinweis: Zuweilen ändern Anbieter die Preise nur für bestimmte Kundengruppen oder für unterschiedliche Produkte in unterschiedlicher Höhe. Hier werden in der Regel jene und bekannten Änderungen mit Werten dargestellt, die für eine Mehrheit der Kunden gelten. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter, ob Sie von einer Preisänderung betroffen sind.

Wichtig: In Ihren Vertragsunterlagen ist festgehalten, zu welchen Konditionen eine Preisänderung durch den Strom- bzw. Gasanbieter umgesetzt werden kann. Haben Sie mit Ihrem Lieferanten einen Fixpreis vereinbart, so haben Sie in der Regel das Recht, einer Preisänderung zu widersprechen. Der Strom- bzw. Gasanbieter muss Ihnen dazu diese Änderung schriftlich und rechtzeitig davor mitteilen. Bei einem Widerspruch endet Ihr Vertrag drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zum Monatsletzten. Suchen Sie sich rechtzeitig einen neuen Vertragspartner. Dazu können Sie einen Blick in unseren Vergleichsrechner, den Tarifkalkulator, werfen.  

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter vertraglich vereinbart haben, dass der Preis in regelmäßigen Abständen (zB monatlich, viertel-, halb- oder -jährlich) anhand eines Index-Vergleichs angepasst wird, gibt es dieses Recht auf Widerspruch nicht. In Ihrem Vertrag sollte vereinbart sein, ob und wie der Strom- bzw. Gasanbieter Sie über eine Anpassung informiert. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden und haben keine Bindefrist hinterlegt, können Sie natürlich in diesem Fall jederzeit den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln.