Rabatte

Rabatte im Tarifkalkulator
 

Einige Strom- bzw. Gaslieferanten bieten zum Beispiel im ersten Vertragsjahr hohe Wechselrabatte an. In unserem Tarifkalkulator haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen, ob Sie diese Wechselrabatte beim Vergleichen der Angebote miteinbeziehen möchten. Wenn Sie jährlich wechseln, ist das empfehlenswert, da Sie hohe Rabatte im ersten Jahr erhalten können. Wenn Sie vorhaben, mehrere Jahre bei demselben Anbieter zu bleiben, ist es langfristig kostengünstiger, Wechselrabatte nicht miteinzubeziehen. Diese fallen häufig nach dem ersten Jahr weg, wodurch der Preis ab dem zweiten Jahr überdurchschnittlich hoch werden kann.

Wenn Sie auf die einzelnen Angebote im Tarifkalkulator klicken, sehen Sie, zu welchen Konditionen ein Rabatt berücksichtigt wird und wie hoch dieser mit Ihrem Verbrauch ausfällt. Sie haben auch die Möglichkeit, das Kästchen links neben dem Rabatt anzuklicken und den Rabatt dadurch bei Ihrer Berechnung aus- oder abzuwählen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie hoch Ihre Rechnung ohne den Rabatt ausfällt.


Berücksichtigung in den Teilbeträgen


Wenn Sie einen Rabatt bekommen, muss sich dieser in den Teilbeträgen aliquot widerspiegeln und darf nicht erst von der Jahresabrechnung abgezogen werden. Das gilt sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Rabatte.

Rabatte sind eine freiwillige Leistung der einzelnen Unternehmen, weshalb es keine Regelung gibt, wann und wie diese gewährt werden müssen. Die Anbieter sind allerdings dazu verpflichtet, in ihren Preisblättern bekanntzugeben, wann ein Rabatt bei einzelnen Produkten gewährt wird.