Grenzüberschreitende Lieferungen

Marktintegration ist ein wesentliches strategisches Ziel der Regulierungsbehörde E-Control. Durch die geografische Lage im Zentrum Europas und maßgebliche technische Übertragungskapazitäten zu den Nachbarländern ist Österreich prädestiniert für eine starke Integration des Großhandelsmarktes und an laufenden Verbesserungen der Marktsituation interessiert. Diese Schwerpunktsetzung spiegelt sich praktisch im Bereich der Marktregelungen aber auch bei Infrastrukturvorhaben wider.

Rahmenbedingungen in Österreich

Engpässe im Übertragungsnetz bestehen zu Tschechien, Ungarn, Slowenien, Italien und der Schweiz und werden teils in Form impliziter Auktionen im Rahmen des europäischen day-ahead Market Couplings (AT-IT), teils mittels expliziter Auktionen (restliche engpassbehaftete Grenzen) bewirtschaftet. An der deutsch-österreichischen Grenze bestehen keine Engpässe, zwischen Österreich und der Slowakei gibt es keine direkte Netzverbindung.

Die für den Markt verfügbaren Übertragungskapazitäten pro Grenzübergabestelle wurden in der Regel gemäß der “NTC Methode“ bilateral zwischen den involvierten Übertragungsnetzbetreibern ermittelt.

Verfügbare Übertragungskapazitäten

Aktuelle Übersichten über die verfügbaren Kapazitäten können auf der Seite des Regelzonenführers APG abgerufen werden.

Mit den Erlösen aus den Auktionen der grenzüberschreitenden Kapazitäten werden teilweise Investitionen für den Erhalt und Ausbau von Verbindungskapazitäten (etwa neue Leitungen) finanziert. Die verbleibenden Mittel wurden für Gewährleistung der tatsächlichen Verfügbarkeit der zugewiesenen Kapazitäten bzw. für die Reduktion der Netztarife verwendet. Über die Verwendung der Erlöse erstellt die E-Control jährlich einen Bericht

Aus gesamteuropäischer Sicht besteht das Ziel eines EU-Binnenmarktes. Neben Schritten auf Europäischer Ebene, wie etwa der 2015 erfolgten Verabschiedung der Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement werden viele Projekte zur schrittweisen stärkeren Integration der Märkte im Rahmen regionaler Zusammenarbeit verfolgt.

Österreich und die Energie-Control Austria beteiligen sich aktiv in der Region Central Eastern Europe (CEE) – in der die österreichische Regulierungsbehörde auch die Koordinationsrolle als „Lead Regulator“ übernimmt. Die Region umfasst die Länder Polen, Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Österreich.

Darüber hinaus ist Österreich aktiv in die Region Central Southern Europe (CSE) eingebunden. Diese umfasst Frankreich, Deutschland, Österreich, Slowenien, Italien und Griechenland, sowie auch Schweiz als Beobachterland. Ein besonders wichtiger Schritt  in dieser Region war die Implementierung des day-ahead Market Couplings an den (meisten) italienischen Grenzen im Jahr 2015.

Durch die weit reichende Marktintegration mit Deutschland hat Österreich eine Reihe von natürlichen Anknüpfungspunkten zur Region Central Western Europe – CWE – bestehend aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande. Seit 2011 ist Österreich deshalb durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, den österreichischen Regelzonenführer, die Strombörse und die Energie-Control Austria auch als Vollmitglied in der sog. „Pentalateralen Initiative“ der zuständigen Ministerien vertreten.

Die Ziele dieser Aktivitäten sind die Ausweitung von Day-Ahead Market Coupling, die verbesserte Integration des Intra-Day Handels und die Koordination von Langfristkapazitätsvergaben.

Rolle der E-Control

Zusätzlich zu den Aufgaben in den einzelnen Regionen wirkt die Energie-Control Austria in den Arbeitsgruppen und Task Forces von ACER und CEER zu Themen des grenzüberschreitenden Strommarktes maßgeblich und gestaltend mit. Die behandelte Themenpalette beinhaltet nahezu alle Regulierungsbereiche wie z. B. Netzanschluss bzw. -zugang, Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität, Engpassmanagement, Verluste in Stromnetzen, Ausgleichsenergiefragen und die Weiterentwicklung eines regionalen oder europäischen Regulierungsansatzes unter Berücksichtigung kommender Bestimmungen des 3. Pakets.