Amtssignatur der E-Control gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der E-Control auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Die Kenntlichmachung der Behörde wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

 
  • die Bildmarke der Behörde und
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Aussehen der Amtssignatur der E-Control 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Abb. 1: Amtssignatur E-Control

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Die E-Control verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die nebenstehende Bildmarke.

Aussehen der Amtssignatur der E-Control

Das Aussehen einer Amtssignatur der E-Control samt Bildmarke der E-Control wird nachfolgend anhand von Beispielen dargestellt:

Abb 2: Amtssignatur der E-Control, mit der das Dokument verifiziert werden kann

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Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes

Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter www.signaturpruefung.gv.at oder www.buergerkarte.at/signature-verification/ stehen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebene zentrale Prüfservices für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments


Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung der Behörde von dieser stammt. Die zu prüfende Erledigung muss dafür der Behörde zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild ausreicht.

Zur Verifizierung können Sie eine Kopie des vollständigen Dokuments an die E-Control wie folgt übermitteln:

  • elektronisch
    • per E-Mail (mit gescanntem Dokument als Anlage) an die adresse: office@e-control.at
    • per Fax 0043/1/24724/900
  • postalisch (Kopie als Anlage)


Wir ersuchen Sie, in Nachrichten, in denen ein Dokument zur Verifzierung übermittelt wird, in der Betreffzeile das Stichwort "Verifizierung" anzugeben.