Artikel 32 (3) der Strombinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) sieht vor, dass der Ausbau der Verteilernetze auf transparenten Netzentwicklungsplänen beruht, die zumindest alle zwei Jahre veröffentlicht und nach einer öffentlichen Konsultation der Regulierungsbehörde vorgelegt werden. Durch die Umsetzung von Artikel 32 im künftigen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, dem Nachfolgegesetz des ElWOG 2010, wird diese Anforderung in den nationalen Rechtsrahmen aufgenommen werden.
Die wesentlichen Inhalte und die Struktur der Netzentwicklungspläne für Verteilernetze (V-NEP) wurden zwischen der E-Control und den von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Netzbetreibern abgestimmt. Auf dieser Basis hat die E-Control einen Leitfaden für die Erstellung der Netzentwicklungspläne erarbeitet, der die inhaltlichen Anforderungen im Detail beschreibt, die Vollständigkeit der geforderten Inhalte sicherstellen und einfache Vergleichbarkeit zwischen Netzgebieten bzw. -betreibern ermöglichen wird.
V-NEP sollen zwei Hauptzwecke erfüllen:
Erstens soll Transparenz bezüglich geplanter und in Umsetzung befindlicher Netzausbau- und -verstärkungsmaßnahmen geschaffen werden. Diese Transparenz ist insbesondere in Hinblick auf den Ausbau Erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen erforderlich, zumal diese Anlagen zumeist an Verteilernetze angeschlossen werden und die aktuell und zukünftig verfügbaren Netzkapazitäten häufig entscheidend für die Wahl der Engpassleistung, des Standortes und evtl. die Priorisierung von Projekten sind. Weiters soll sichergestellt werden, dass die Verteilernetze mit ausreichenden Aufnahmekapazitäten zur Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele ausgestattet werden. Transparenz beim Netzausbau ist auch hinsichtlich verbrauchsseitiger Entwicklungen geboten, da insbesondere die fortschreitende Elektrifizierung des Verkehrs, des Wärmesektors sowie industrieller Prozesse die Anforderungen an Verteilernetze stark erhöhen.
Zweitens soll mit V-NEP sichergestellt werden, dass Verteilernetzbetreiber Flexibilitätsleistungen (Demand Response; Last-, Erzeugungs- und Speichermanagement) in ihren Planungsüberlegungen berücksichtigen und Marktteilnehmer zeitgerecht und transparent über den künftigen Flexibilitätsbedarf informiert werden. Ziel dabei ist es, einen kosteneffizienten und sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.
Der Leitfaden für die erstmalige Erstellung von Netzentwicklungsplänen für Verteilernetze im Jahr 2024 steht unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung:
Ergänzend zu diesem Leitfaden stellt E-Control den Netzbetreibern eine Dokumentvorlage zur Verfügung, die an das jeweilige Corporate Design angepasst werden kann. Die vorgegebene Gliederung ist jedoch einzuhalten.