Antrag auf Ratenzahlung
Sie haben Ihre Jahresabrechnung für Strom erhalten und sehen sich nun mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert, die sie nicht auf einmal begleichen können? In diesem Fall können Sie Ihr Recht auf eine Ratenvereinbarung ausüben und eine Ratenzahlung mit Ihrem Stromlieferanten bzw. Netzbetreiber vereinbaren!
Schon bisher war es möglich, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Energieunternehmen eine Ratenzahlung vereinbaren konnten, neu ist jetzt aber das Recht darauf.
Hier finden Sie eine Musterformulierung für Ihren Antrag auf eine Ratenzahlungsvereinbarung.