Rechnerische Ermittlung Ihres Energieverbrauchs
Nicht immer stehen zum Ende einer Abrechnungsperiode oder bei einer Energiepreis- bzw. Netztarifänderung Ihre aktuellen Zählerstände zur Verfügung. Netzbetreiber sind zwar dazu verpflichtet jährlich, mindestens aber alle drei Jahre, Ihren Zählerstand abzulesen. Wenn jedoch zwischen den Ablesungen Ihr Verbrauch ermittelt werden muss, dann wird dieser errechnet.
Wenn Ihr Lieferant beispielsweise den Energiepreis erhöht oder wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, dann muss bis zu dem Zeitpunkt der Änderung der alte Preis und danach der neue Preis verrechnet werden.
Um den Verbrauch zu berechnen, wurde eine einheitliche Ermittlung festgelegt. Seit 1.Oktober 2010 erfolgt die Berechnung auf Basis von Musterprofilen, die ein durchschnittliches Konsumentenverhalten darstellen und „synthetische Lastprofile“ genannt werden.
Der durchschnittliche Energieverbrauch von Konsumenten lässt sich nach diesen Verbrauchsmustern recht genau bestimmen. Es gibt verschiedene Lastprofile, die bei unterschiedlichen Nutzern eingesetzt werden: Eine Wärmepumpenheizung zeigt ein anderes Verbrauchsprofil als ein Haushalt mit Normalstrom. Wieder andere synthetische Lastprofile gibt es für Gaskunden. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Lastprofile es gibt. Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in im Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber (Netzzugangsvertrag).
Standardlastprofile Strom
Die Zuweisung der Lastprofile je Zählpunkt erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Netzbenutzer auf dessen Verlangen bekannt zu geben, welches Lastprofil der Anlage des Netzbenutzers je Zählpunkt zugewiesen wurde.
Gas
Nachdem es im Sommer warm und im Winter kalt ist, braucht man in bestimmten Monaten mehr Gas als in anderen. Innerhalb von Österreich gibt es verschiedene Temperaturgebiete, die Einfluss auf das Heizverhalten nehmen. Je nachdem, welches Lastprofil Sie haben und in welchem Temperaturgebiet Sie sich befinden, ist bei Ihnen eine unterschiedliche prozentuelle Aufteilung des Verbrauchs auf die einzelnen Monate hinterlegt.
Da bei Heizgaskunden die Durchschnittstemperatur hinsichtlich des Gasverbrauchs eine wesentliche Rolle spielt, ändern sich diese Werte üblicherweise von Jahr zu Jahr etwas.
Ihr Netzbetreiber muss im Internet ein Modell zur Darlegung der Berechnungsmethodik zur Verfügung stellen, anhand dessen die Zonenaliquotierung und die rechnerische Verbrauchsabgrenzung nachvollzogen werden können. Auf Kundenwunsch hat Ihr Netzbetreiber Ihnen die Tages- bzw. Monatsverbräuche der letzten Abrechnungsperiode auf Basis der rechnerischen Verbrauchsabgrenzung elektronisch oder in Papierform zur Verfügung zu stellen.