Rechnerische Ermittlung Ihres Energieverbrauchs

Nicht immer stehen zum Ende einer Abrechnungsperiode oder bei einer Energiepreis- bzw. Netztarifänderung Ihre aktuellen Zählerstände zur Verfügung. Netzbetreiber sind zwar dazu verpflichtet jährlich, mindestens aber alle drei Jahre, Ihren Zählerstand abzulesen. Wenn zwischen den Ablesungen Ihr Verbrauch ermittelt werden muss, dann wird dieser errechnet.

Um den Verbrauch zu schätzen, wurde eine einheitliche Ermittlung festgelegt. Seit 1.Oktober 2010 erfolgt die Berechnung auf Basis von Musterprofilen, die ein durchschnittliches Konsumentenverhalten darstellen und „synthetische Lastprofile“ genannt werden.

Der Energieverbrauch von Konsumenten lässt sich nach diesen Verbrauchsmustern recht genau bestimmen. Es gibt verschiedene Lastprofile, die bei unterschiedlichen Nutzern eingesetzt werden: Eine Wärmepumpenheizung zeigt ein anderes Verbrauchsprofil als ein Haushalt mit Normalstrom. Wieder andere synthetische Lastprofile gibt es für Gaskunden. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Lastprofile es gibt. Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).

Berechnungsmethode

Wenn Ihr Lieferant beispielsweise den Energiepreis erhöht oder wenn Sie einen kostengünstigeren Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, dann muss bis zu dem Zeitpunkt der Änderung der alte Preis und danach der neue Preis verrechnet werden. Nachdem es im Sommer warm und im Winter kalt ist, braucht man in bestimmten Monaten mehr Gas als in anderen. Nicht so drastisch verhält es sich mit Strom, aber auch hier gibt es keinen gleichmäßigen Verbrauch über das Jahr hinweg, da beispielsweise in den Sommermonaten mit viel Tageslicht weniger Beleuchtung benötigt wird. Je nachdem, welches Lastprofil Sie haben, ist eine unterschiedliche prozentuelle Aufteilung des Verbrauchs die einzelnen Monate hinterlegt.

Angenommen Sie haben eine Energiepreisänderung am 1. Juli. Aufgrund dessen, dass sich der Energiepreis ändert, kommt für die Berechnung das Lastprofil zur Anwendung. Für jeden Monat ist je nach Lastprofil ein bestimmter Prozentsatz hinterlegt. Die prozentuelle Aufteilung von 1. Jänner bis 30. Juni wird zusammengerechnet und zum alten Preis verrechnet. Ab 1. Juli gilt der neue Preis. Die Summe aller Monatsprozentwerte eines solchen Jahresprofils ergibt immer 100%. Wenn sich Ihr Energiepreis nicht ändert und Sie Ihren Vertrag nicht während des Jahres kündigen, dann hat die prozentuelle Aufteilung des Verbrauchs nach Monaten keine Auswirkung.

Vorteil für Konsumenten

Die Vereinheitlichung hat für Sie als Konsument den Vorteil, dass die Abgrenzung erstmals für alle großen Netzbetreiber nach festgelegten Regeln erfolgt und deshalb von unabhängigen Experten der Energie-Hotline und der Streitschlichtung besser nachvollzogen und überprüft werden kann.