Aktuell stellt der Referenzwert einen Durchschnittswert des Bezugs aus dem öffentlichen Netz eines Großverbraucherstandorts dar, welcher für jede Viertelstunde und jeden Wochentag innerhalb einer Betrachtungsperiode berechnet wird.
Als Betrachtungsperiode wird relativ zum Datum der Unterdeckung entweder der letztverfügbare Monat mit vollständigen Daten oder der Vorjahresmonat herangezogen. Der niedrigere Gesamtverbrauch in diesen beiden Vergleichsmonaten entscheidet über die endgültige Basis für die Berechnung des Referenzwerts.
Fiktives Beispiel:
Für den 23.02.2023 (Donnerstag) würde eine Unterdeckung erwartet.
Da der E-Control bereits vollständige Bezugsdaten zum Großverbraucherstandort X für den Jänner 2023 vorliegen, kommt als Betrachtungsperiode für den Referenzwert entweder der Jänner 2023 oder der Februar 2022 in Frage. Wenn Standort X im Jänner 2023 einen geringeren Gesamtverbrauch als im Februar 2022 aufweist, wird der Verbrauch im Jänner 2023 zur Berechnung des Referenzwerts herangezogen. Da außerdem die Unterdeckung an einem Donnerstag zu erwarten ist, entspricht der Referenzwert je Viertelstunde somit dem durchschnittlichen Bezug derselben Viertelstunden aller Donnerstage im Jänner 2023.