Kapazitätsmanagement

Die Einführung des neuen Marktmodells und eines Entry-Exit Systems bedingt die bestehenden Punkt-zu-Punkt Verträge in Entry-Exit Verträge zu überführen. Dieser Prozess wurde vom Marktgebietsmanager als Koordinierungsstelle der österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) mittels eines von E-Control genehmigten Kapazitätsberechnungsmodells durchgeführt. Das Kapazitätsberechnungsmodell wurde vom Vorstand der E-Control gegenüber dem MGM mit befristetem Bescheid bis 31. Dezember 2013 genehmigt.

Punkte

Maßgebliche Punkte im Marktgebiet Ost vergrößern

Das Kapazitätsberechnungsmodell hat, auf Basis der technischen Kapazitäten die von jedem FNB berechnet und ins Kapazitätsmodell eingebracht wurde, die Qualität der Kapazitätsprodukte an den maßgeblichen Punkten (siehe Abbildung 2) wiedergegeben. Da sich die Berechnung der Kapazitäten für ein Entry-Exit System auf wesentlich andere mathematische Ansätze stützt als ein Punkt-zu-Punkt System, war es notwendig neben den frei zuordenbaren Kapazitäten (FZK), auch dynamisch zuordenbare Kapazitäten (DZK) einzuführen, um keine bestehende Kapazität zu vernichten. Die DZK ist ein Kapazitätsprodukt mit unterbrechbarem Zugang zum virtuellen Handelspunkt.

Darstellung von frei zuordenbarer Kapazität

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Die frei zuordenbaren Kapazitäten (FZK) sind die eigentliche Basis eines Entry-Exit Systems. Mit frei zuordenbaren Kapazitäten verfügt man am Einspeisepunkt über ein Kapazitätsrecht, welches keinem konkreten Transportpfad und somit auch keinem konkreten Ausspeisepunkt zugeordnet ist. Dies stellt die eigentliche Flexibilität und den Mehrwert für Netzbenutzer dar, indem sie somit ihre Kapazitätsnutzung ihren Anforderungen entsprechend steuern und die Kapazitäten auch mit anderen Netzbenutzern handeln können. Auch sind sie mit Kapazitätsrechten dieser Qualität direkt und fest an den virtuellen Handelspunkt im Marktgebiet angebunden. Um ein möglichst hohes Maß an diesen für ein Entry-Exit System notwendigen FZK zu erhalten ist eine enge Kooperation zwischen dem Markgebietsmanager, den Fernleitungsnetzbetreibern und dem Verteilergebietsmanager notwendig.

Ab dem 1. April 2013 haben die österreichischen FNB (BOG, GCA, TAG) damit begonnen, ihre Kapazitätsprodukte über die sogenannte PRISMA Plattform zu auktionieren. An der Plattform werden Jahres-, Quartals-, Monats- und Day-Ahead Produkte angeboten. Within-day Produkte, wie auch Sekundärmarktfunktionalitäten werden vermutlich ab dem ersten Quartal 2014 angeboten werden können. Ab dem 1. April 2013 wurden auch gebündelte Day-Ahead Produkte an der österreichisch- italienischen Grenze als Ergebnis eines Pilot Projekts zwischen TAG und Snam Rete Gas (SRG) angeboten.

Das neue Marktmodell, die Einführung des Entry-Exit Systems und vor allem das Auktionieren von Day-Ahead Produkten über PRISMA haben eine wesentliche Verbesserung des Kapazitätsengpassmanagements bei den maßgeblichen Punkten des Marktgebiets, und vor allem in Oberkappel und Arnoldstein zur Folge.
Renominierungsrahmen bei kurzfristigem UIOLI

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Ab 1. Oktober 2013 kommt ein weiteres Tool des Kapazitätsmanagements zur Anwendung, das sogenannte kurzfristige „use it or lose it“ (UIOLI). Der Hintergrund dieser Regelung ist es, die technisch ungenutzten aber gebuchten Kapazitäten wirtschaftlich nutzbar zu machen, indem absehbar ungenutzte Kapazitäten kurzfristig für den nächsten Tag ( als Day-Ahead Produkt) am Markt angeboten werden, so dass sie von anderen Netzbenutzern gebucht und genutzt werden können. Die absehbare Nicht-Nutzung ist dann gegeben, wenn ein Netzbenutzer bei seiner initialen Mengenanmeldung der Kapazitäten für den nächsten Tag die Nutzung seiner Kapazitäten entsprechend (nicht) anmeldet. Je nachdem wie viele Prozent seiner gebuchten Kapazität je Ein- bzw. Ausspeisepunkt der Netzbenutzer anmeldet, kann er diese Nominierung nur innerhalb eines gewissen Rahmens noch anpassen (siehe Abbildung 5). Es gibt allerdings auch einen Schutz für kleine Netzbenutzer um nicht in diese Regelung zu fallen, nämlich kommt diese UIOLI Bestimmung nur dann zur Anwendung, wenn der jeweilige Netzbenutzer mehr als 10 % der ausgewiesenen technischen Kapazität am betroffenen GKP gebucht hat.