Das System zur Förderung von Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sieht entweder Marktprämien oder Investitionszuschüsse vor.
Bekommt ein Anlagenbetreiber eine Marktprämie, so muss er seinen erzeugten Strom grundsätzlich selbst vermarkten. Dabei bekommt er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom, neben den Einnahmen aus der Vermarktung, die Marktprämie. Diese wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle ausbezahlt.
Alle Stromverbraucher bezahlen Erneuerbaren-Förderkosten, die auf Ihrer Netzrechnung aufscheinen. Die von Ihnen bezahlten Erneuerbaren-Förderkosten werden über den Netzbetreiber an die OeMAG zur Finanzierung der Ökostromförderung weitergegeben.
Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale zusammen. Diese Komponenten werden pro Zähler verrechnet und in Ihrer Rechnung unter den Netzkosten aufgelistet.
Die Erneuerbaren Förderpauschale beträgt pro Jahr wie folgt: (Details)
für die an den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer | 60.524,03 Euro |
für die an der Netzebene 4 angeschlossenen Netznutzer | 60.524,03 Euro |
für die an der Netzebene 5 angeschlossenen Netznutzer | 8.992,14 Euro |
für die an der Netzebene 6 angeschlossenen Netznutzer | 553,36 Euro |
für die an der Netzebene 7 angeschlossenen Netznutzer (Haushalte und kleine Gewerbe) | 19,02 Euro |
Beim Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- und das Netzverlustentgelt. Das bedeutet, dass dieser Beitrag verbrauchsabhängig ist und Sie bei einem höheren Stromverbrauch auch einen höheren Erneuerbaren-Förderbeitrag zahlen. Der Beitrag wird in Cent pro kWh eingehoben. Für die meisten Netznutzer:innen ohne Leistungsmessung kommt noch ein bestimmter Fixbetrag für die bezogene Leistung hinzu.
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag beträgt für Netzebene 7, nicht gemessene Leistung (Haushalte und kleine Gewerbe) 2025 0,796 Cent/kWh zzgl. 4,695 Euro/Zähler. Weitere Netzebenen finden Sie hier: Details.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale ausgesetzt und für das Jahr 2024 aus Budgetmitteln finanziert.
Mehr Informationen zur Entwicklung der Kosten finden Sie im jährlichen EAG-Monitoringbericht.