Ablauf Neu- und Ummeldung

Informationen zu Neu- und Ummeldung von Standorten

Eine Neu- oder Ummeldung betrifft Sie, wenn Sie noch keinen gültigen Liefervertrag, also z.B. einen neuen Standort eröffnet haben und dort eine Strombelieferung brauchen, oder wenn Sie einen bereits bestehenden Standort übernommen haben und dort die Belieferung mit Strom wünschen. Davon zu unterscheiden ist der Lieferantenwechsel. In diesem Fall haben Sie bereits einen bestehenden Lieferanten, möchten diesen jedoch wechseln. Details dazu finden Sie unter Lieferantenwechsel .

Bezug bzw. Eröffnung eines neuen Standorts

Durch die Liberalisierung des Strommarkts im Jahr 2001 sind die Bereiche Netz und Lieferung im Strommarkt getrennt worden. Daher haben Stromkunden heute zwei getrennte Verträge, einen Netzzugangsvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber und einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten.
 
Für Ihre Stromversorgung sind also immer zwei verschiedene Vertragspartner notwendig:
  • Der Lieferant: Dieser kauft die elektrische Energie für Ihre Versorgung ein.
  • Der Netzbetreiber: Sie müssen an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen werden, damit Sie über das Netz, also über die Leitungen, mit Strom versorgt werden können.
Bei einem Neubau ist zusätzlich notwendig:
  • Ein konzessionierter Elektroinstallateur, u.a. für die Leistungsbestimmung, Geräteauswahl, Herstellung der Strominstallation beim Kunden, etc.
Alle relevanten Informationen zur Herstellung des Stromanschlusses erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Ihr Weg zum funktionierenden Stromanschluss

  1. Suchen Sie sich Ihren geeigneten Stromlieferanten. Eine schnelle und kostenlose Möglichkeit ist der Gewerbe-Tarifkalkulator der E-Control. Der Tarifkalkulator kann jedoch nur Preisvergleiche bis zu einem Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh erstellen. Derzeit sind daher dort nur etwa 20 Großkundenlieferanten registriert. Doch gerade bei Großkunden mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh, die oft auch einen Lastprofilzähler installiert haben, bieten sehr viele Lieferanten individuelle Tarifmodelle und Rabattmöglichkeiten an. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren Wunschlieferanten wenden.
  2. Kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Netzbetreiber und teilen Sie ihm mit, dass Sie einen Netzzutritt benötigen.
  3. Zunächst wird durch den Netzbetreiber die technische Anbindung Ihres Standortes an das Stromnetz hergestellt. Dieser Vorgang wird als Netzzutritt bezeichnet. Ihr Netzbetreiber teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Herstellung des Anschlusses benötigt werden, z.B. die Bestätigung eines Installateurs.
  4. Kontaktieren Sie so früh wie möglich auch einen Stromlieferanten Ihrer Wahl und schließen Sie mit ihm einen Liefervertrag ab. Nur wenn Sie auch einen Liefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Strom versorgt werden.
  5. Zu der technischen Herstellung des Netzanschlusses gehört auch, dass Ihr Netzbetreiber einen Zähler für Ihren Standort installiert, der Ihren Stromverbrauch erfasst.
  6. Mit Ihrem Netzbetreiber schließen Sie einen Vertrag ab, der Netzzugangsvertrag genannt wird. In diesem Vertrag werden alle notwendigen Dinge geregelt, damit Sie mit Strom versorgt werden können.
  7. Wenn alle notwendigen Bestätigungen vorliegen, Sie einen Netzzugangsvertrag haben und mit einem Lieferanten Ihrer Wahl einen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Strom versorgt werden.

Übernahme eines bestehenden Standorts

Wenn Sie z.B. einen Standort übernehmen und dort ist bereits ein bestehender Stromanschluss vorhanden, so ist folgendes zu beachten:
 
  1. Suchen Sie sich Ihren geeigneten Stromlieferanten. Eine schnelle und kostenlose Möglichkeit ist der Gewerbe-Tarifkalkulator der E-Control. Der Tarifkalkulator kann jedoch nur Preisvergleiche bis zu einem Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh erstellen. Derzeit sind daher dort nur etwa 20 Großkundenlieferanten registriert. Doch gerade bei Großkunden mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh, die oft auch einen Lastprofilzähler installiert haben, bieten sehr viele Lieferanten individuelle Tarifmodelle und Rabattmöglichkeiten an. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren Wunschlieferanten wenden.
  2. Kontaktieren Sie den Stromlieferanten Ihrer Wahl und lassen Sie sich von diesem ein Vertragsformular zusenden oder Sie gehen, falls möglich, auf die Homepage des gewünschten Anbieters und drucken sich das Formular einfach aus. Bei einigen Anbietern, die Ihnen der Tarifkalkulator anzeigt, können Sie direkt das jeweilige Vertragsformular herunterladen.
  3. Senden Sie dem Stromlieferanten das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular zu.
  4. Gleichzeitig sollten Sie sich um den Netznutzungsvertrag kümmern: Kontaktieren Sie dazu Ihren Netzbetreiber und informieren Sie ihn gleichzeitig darüber, welchen neuen Stromlieferanten Sie sich ausgesucht haben.
  5. Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie bereits zum Bezugstermin mit Strom versorgt werden.
  6. Achten Sie auf den richtigen Zählerstand! Sofern Sie keinen - fernausgelesenen - Lastprofilzähler haben, liest entweder der Netzbetreiber Ihren Stromzähler beim Bezug oder Sie lesen den Zähler selbst ab und geben den Zählerstand dem Netzbetreiber z.B. telefonisch bekannt.

Kontaktdetails:

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen oder Anregungen unter lieferantenwechsel_strom@e-control.at zur Verfügung .