Umweltauswirkungen

Gemäß § 78 Abs 2 ElWOG 2010 sind auf den Rechnungen und auf den Werbe- bzw.
Kommunikationsmaterialien die Umweltauswirkungen, zumindest über CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall, auszuweisen. Laut Stromkennzeichnungsverordnung 2011 § 5 (1) sind die Angaben zu CO2-Emissionen in Gramm je kWh el (g/kWh) und zu radioaktivem Abfall in Milligramm je kWh el (mg/kWh) darzustellen

Die Höhe der Umweltauswirkungen hängt von den eingesetzten Energieträgern und Technologien ab. Nachwachsende Rohstoffe etwa binden bei ihrem Wachstum genauso viel CO2 wie sie bei der energetischen Verwertung wieder freigeben. Insofern werden sie als CO2-neutral (also mit einem Emissionswert von 0 g/kWh Strom) bewertet. Bei fossilen Energieträgern (Erdgas, Erdöl und Kohle) sinken die Emissionen mit einem höheren Wirkungsgrad (Energieoutput im Verhältnis zum dafür aufgewendeten Energiegehalt) sowie mit dem Kohlenstoffgehalt in Relation zum Wasserstoffgehalt des Energieträgers. Ein effizientes Kraftwerk verursacht folglich weniger Emissionen als ein ineffizientes.

Die Energie-Control Austria empfiehlt, für die Berechnung der Umweltauswirkungen kraftwerksspezifische Daten zu verwenden, so diese vorhanden (und bestätigt) sind. Andernfalls gibt eineTabelle Richtwerte für die einzelnen Energieträger, die mithilfe von Standardwerten berechnet werden.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes (Quelle: „Emissionsfaktoren für Gas-KWK-Anlagen bei der Stromkennzeichnung“, Umweltbundesamt 2013) wurden für die österreichischen Gaskraftwerke neue CO2-Emissionsfaktoren entsprechend der international anerkannten finnischen Methode berechnet:

 

CO2-Emissionsfaktor Gas-KWK-Anlage mit
312 g/kWh KWK Betrieb
332 g/kWh KWK mit Berücksichtigung des Kondensationsbetriebs
347 g/kWh reiner Kondensationsbetrieb für Gas-Kraftwerke

Quelle: Umweltbundesamt


Aufgrund der Berechnungen des Umweltbundesamtes bestätigt die Energie-Control Austria, dass diese Werte für Gas-KWK-Kraftwerke herangezogen werden können.

Für Herkunftsnachweise aller anderen Technologien und aus nicht österreichischen Anlagen gelten die in der Tabelle „Richtwerte Umweltauswirkungen für einzelne Energieträger“ angeführten Werte.

In nachfolgender Tabelle sind die Richtwerte für die einzelnen Energieträger aufgelistet.
 

Typische Werte der Umweltauswirkungen einzelner Energieträger
Energieträger CO 2 Emissionen
in g/kWh
Radioaktiver Abfall
in mg/kWh
Feste oder flüssige Biomasse 0 0
Biogas 0 0
Deponie- und Klärgas 0 0
Geothermie 0 0
Windenergie 0 0
Sonnenenergie 0 0
Wasserkraft 0 0
Erdgas 440 0
Erdöl und dessen Produkte 645 0
Kohle 882 0
Nuklearenergie 0 2,7
Sonstige 650 0

Stand: Dezember 2012, Quelle: Energie-Control Austria