Preiszusammensetzung

Der Strom- bzw. der Gaspreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen – dem Energiepreis, dem Netzentgelt sowie den Steuern und Abgaben.

Preiszusammensetzung Strom, Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch

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Preiszusammensetzung Gas, Haushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch

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Energiepreis

Der Energiepreis ist der Teil, den der Anbieter für sein Produkt, also für die elektrische Energie bzw. das Gas, erhält. Im liberalisierten österreichischen Markt stehen die Energieanbieter im Wettbewerb zueinander. Der Preis wird von jedem Anbieter selbst festgesetzt.

Netzentgelt

Das Netzentgelt erhalten die Netzbetreiber. Die Netzentgelte werden nicht von den Unternehmen selbst festgesetzt, sondern von der Regulierungskommission der E-Control, als der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Komponenten, die in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung und der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu finden sind, zusammen: 

  • Netznutzungsentgelt: Dieses deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Es setzt sich aus einem fixen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
  • Netzverlustentgelt: Durch die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie von den Erzeugungsanlagen bis hin zu den Verbrauchern treten aufgrund physikalischer Gegebenheiten Netzverluste auf. Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die im Netz auftretenden Netzverluste von elektrischer Energie ersetzt.
  • Entgelt für Messleistungen: Das Entgelt für Messleistungen deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung und dem Betrieb von Mess- und Zähleinrichtungen, bei der Eichung sowie der Ablesung der Zählerstände entstehen. Es wird in Form von Höchstpreisen festgelegt.

Steuern und Abgaben

Der dritte Anteil am Strompreis sind Steuern und Abgaben, die vom Bund, den Ländern oder den Städten und Gemeinden eingehoben werden. Elektrische Energie unterliegt – genauso wie Gas – der Umsatzsteuer. 

Endverbrauchern von Strom werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:

  • Elektrizitätsabgabe: Durch die Elektrizitätsabgabe wird unter anderem elektrische Energie einer Besteuerung unterzogen. Die Elektrizitätsabgabe wird mit dem Elektrizitätsabgabegesetz des Bundes festgelegt.
  • Gebrauchsabgabe: Hierbei handelt es sich um eine von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden, z.B. für Stromnetze.
  • Umsatzsteuer: Auf sämtliche Preisbestandteile wird 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.
  • Erneuerbaren-Förderkosten (Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag): Diese bezahlt jeder Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien.
  • Biomassezuschlag: Zur Finanzierung der Biomasseförderung kann auch ein Zuschlag verrechnet werden. Ob dies der Fall ist und die Höhe des Fördertarifs ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. 

Endverbrauchern von Erdgas werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:

  • Erdgasabgabe: Durch die Erdgasabgabe wird neben Mineralöl, Flüssiggas und elektrischer Energie auch Erdgas einer Besteuerung unterzogen. Die Erdgasabgabe wird mit dem Erdgasabgabegesetz des Bundes festgelegt.
  • Gebrauchsabgabe: Hierbei handelt es sich um eine von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden wie durch Versorgungsleitungen für Erdgas.
  • CO2-Bepreisung: Dieser leistet einen Beitrag zum Umweltschutz und dient dazu, den Verbrauch von fossilen Energieträgern ursachengerecht zu verteuern. Im Jahr 2023 liegt der Preisaufschlag bei 32,5€ pro Tonne CO2.
  • Umsatzsteuer: Auf sämtliche Preisbestandteile wird 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.