Konsultation Koordinierter Netzentwicklungsplan und Langfristige Planung 2014

Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der langfristigen Planung (LFP), einmal jährlich einen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.

Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 GWG 2011 die Aufgabe einmal jährlich eine LFP für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 des GWG 2011 zu erstellen.
Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan zu berücksichtigen.

 


Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen des Koordinierten Netzentwicklungsplans (KNEP) 2015-2024 und der Langfristigen Planung (LFP) 2014 für das Verteilergebiet Ost für den Zeitraum 2015-2024 waren bis spätestens zum 10. Oktober 2014 einzubringen. Alle eingegangenen Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.


Der Netzentwicklungsplan für Strom wurde ebenfalls konsultiert. Nähere Infos dazu finden Sie hier: www.e-control.at/strom/netzausbauplanung

Disclaimer : Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es im Marktgebiet Ost seit 1. September 2014 nur noch zwei Fernleitungsnetzbetreiber gibt, nämlich die GCA und die TAG. Die BOG wurde mit der GCA verschmolzen. Da der Redaktionsschluss vor dem Zusammenschluss war, ist dieser in den Dokumenten noch nicht vollständig nachgezogen.