Bilanzgruppe

Unter einer Bilanzgruppe versteht man die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt. Für die Funktion ist sowohl der Bilanzgruppenkoordinator als auch der Bilanzgruppenverantwortliche erforderlich.

Der Bilanzgruppenkoordinator ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Verrechnungsstelle auf Grund einer Konzession betreibt. Der Bilanzgruppenverantwortliche vertritt die Bilanzgruppe gegenüber anderen Marktteilnehmern.

Jeder Marktteilnehmer ist verpflichtet, sich einer Bilanzgruppe anzuschließen. Der Markteilnehmer liefert bzw. bezieht somit seine Energie aus der jeweiligen Bilanzgruppe. Für eine Bilanzgruppe erfolgt jeweils der Ausgleich von Erzeugungs- und Bedarfsschwankungen.