Rechnungsgestaltung und Rechnungslegung

Rechnungsgestaltung

Viele Inhalte Ihrer Jahresabrechnung sind gesetzlich vorgegeben. Gleichzeitig gestaltet jedes Energieunternehmen seine Rechnung anders. Wir zeigen anhand einer Musterrechnung, wie die meisten Rechnungen aufgebaut sind, und erklären die wichtigsten Positionen und Begriffe.

Hinweis: Es kann sein, dass auf Ihrer Rechnung leicht abweichende Begriffe verwendet werden oder die Informationen an einer anderen Stelle zu finden sind.

Musterrechnungen

Hier finden Sie jeweils ein Muster für eine Stromrechnung sowie für eine Gasrechnung, auf der alle Inhalte beispielhaft dargestellt werden.

Tipp: Wenn Sie es wünschen, können Sie bei vielen Unternehmen die Rechnung in elektronischer Form erhalten, Sie haben jedoch auch das Recht auf eine Papierrechnung, die keinerlei Mehrkosten verursachen darf.

Rechnungslegung

Eine Gesamtrechnung oder zwei getrennte Rechnungen

Als Strom- oder Gaskunde haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner, Ihren Energieanbieter und Ihren Netzbetreiber. Die meisten Kunden erhalten aber dennoch nur eine Rechnung, die beides beinhaltet – diese wird auch als Gesamtrechnung bezeichnet. 

Es kann aber auch sein, dass Sie zwei getrennte Rechnungen erhalten: eine Rechnung für die Energiekosten und eine weitere Rechnung für die Netznutzung. Das kann der Fall sein, wenn Sie einen Vertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben.

Für die Höhe der Gesamtkosten spielt es aber natürlich keine Rolle, ob die Kosten für Energie und Netznutzung zusammengerechnet und mit einer Gesamtrechnung ausgewiesen werden oder ob Sie zwei getrennte Rechnungen erhalten.

Sie erhalten eine Gesamtrechnung für Netz und Energie:

Viele Anbieter bieten die gemeinsame Rechnungslegung bzw. das sogenannte Vorleistungsmodell an. Das funktioniert folgendermaßen:

  • Ihr Netzbetreiber übermittelt die Netzrechnung an Ihren Strom- bzw. Gasanbieter, der Ihnen eine gemeinsame Rechnung über die von Ihnen verbrauchte Energie und die Netztarife ausstellt.
  • Dazu ist eine Vereinbarung mit dem Energieanbieter und Ihnen als Kunde erforderlich. Diese Vereinbarung ist Teil Ihres Energieliefervertrages. 

Sie erhalten zwei getrennte Rechnungen – eine von Ihrem Netzbetreiber, eine von Ihrem Energieanbieter:

  • Manche Strom- und Gasanbieter rechnen nur den eigenen Anteil an der Gesamtrechnung ab. In so einem Fall erhalten Sie getrennt davon eine Rechnung von Ihrem Netzbetreiber. 
  • Die meisten Steuern und Abgaben sind in diesem Fall auf der Rechnung des Netzbetreibers zu finden. Daher ist die Netzrechnung deutlich höher als die Energierechnung.

Es spielt also keine Rolle, welches Modell Sie gewählt haben: Der Gesamtbetrag ist immer derselbe, egal ob die Abrechnung mit einer oder zwei Rechnungen erfolgt.
Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer integrierten Rechnungslegung, wenn Sie – wie oben beschrieben – nur eine gemeinsame Rechnung erhalten, bzw. von einer getrennten Rechnungslegung, wenn Energieanbieter und Netzbetreiber Ihnen je eine eigene Rechnung senden.