Teilbeträge und Jahresabrechnung

Sie bezahlen in regelmäßigen Abständen gleiche Teilbeträge auf Basis Ihres Verbrauchs des letzten Jahres oder einer rechnerischen Ermittlung. Dazu liest Ihr Netzbetreiber mindestens alle drei Jahre Ihren Zählerstand ab oder orientiert sich an den Verbräuchen vergleichbarer Kunden und gibt diese an Ihren Strom- oder Gasanbieter weiter. Wenn Sie die Höhe dieser Teilbeträge ändern möchten, z.B. weil sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat, kontaktieren Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter und ersuchen ihn, die Teilbeträge anzupassen. 

Zusätzlich empfehlen wir in den Jahren, in denen Ihr Netzbetreiber den Zähler nicht abliest, Ihren Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bekannt zu geben. Viele Netzbetreiber bieten diese Möglichkeit der Selbstablesung per Postkarte oder online an.

Einmal im Jahr erhalten Sie eine Jahresabrechnung, in der Sie sehen können, ob Sie nach Bezahlung Ihrer Teilbeträge eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Je nachdem, ob bei der Jahresabrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung errechnet wurde und somit die Teilzahlungsbeträge zu hoch oder zu niedrig eingestuft waren, werden diese für den nächsten Abrechnungszeitraum angepasst. 


Sie haben Fragen zu den Teilbeträgen? Kontaktieren Sie Ihren Strom- bzw. Gasanbieter. Oder Sie rufen unsere Energie-Hotline an unter der Telefonnummer 0800 21 20 20.

Hinweis: Zur Bezahlung der Teilzahlungsbeträge bzw. Ihrer Jahresabrechnung bieten viele Energieunternehmen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, wie etwa eine Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlungsanweisung (z.B. Erlagschein, Überweisung oder Dauerauftrag). Sie haben das Recht, mindestens zehn Teilzahlungsbeträge pro Jahr zu verlangen.