Der Ausstellungsprozess von Herkunftsnachweisen

Sämtliche für die Stromkennzeichnung relevanten Prozesse (Erzeugung, Handel und Entwertung der Nachweise für die Stromkennzeichnung) werden in der Stromnachweisdatenbank der E-Control abgebildet. Die Betrachtungsweise dieser Prozesse ist rein kaufmännisch und nicht physikalisch.
Netzbetreiber bzw. die OeMAG melden pro Zählpunkt die Menge des ins Netz eingespeisten Stroms in der Stromnachweisdatenbank der E-Control. Aus der gemeldeten Einspeisung pro MWh wird ein Nachweis generiert. Diese Nachweise werden auf die Konten der Anlagenbetreiber bzw. Anlagenbevollmächtigten transferiert. Wird der Strom an einen Lieferanten verkauft, wird für gewöhnlich der dazugehörige Nachweis (automatisiert) vom Anlagenbetreiber auf das Konto des Stromlieferanten überwiesen. Für Strommengen, die an die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) übertragen werden, liegt die Verantwortung der Eingabe der korrekten Daten bei der OeMAG. Stromlieferanten haben die Möglichkeit, den Nachweis für die eigene Stromkennzeichnung einzusetzen (Labeling) oder den Nachweis weiter zu verkaufen.
 

In der Herkunftsnachweisdatenbank werden Herkunftsnachweise für Energie aus geförderten Anlagen (wie Kleinwasserkraft, Biomasse, Wind, Photovoltaik, etc.) und nicht geförderten Anlagen (wie Großwasserkraft, Klärschlamm, Ablaugen, etc.), die aber laut EU-Richtlinie ebenfalls erneuerbare Energie darstellen, ausgestellt.
 
Nähere Informationen finden Sie im jährlich erscheinenden Strom- und Gaskennzeichnungsbericht.