Gaskennzeichnung

Die Gasversorgung in Österreich wird nicht von heute auf morgen von Erdgas auf Gas aus erneuerbaren Quellen umgestellt werden (können). Vielmehr wird dem über das österreichische Gasleitungsnetz vertriebenen Gas ein zunehmend höherer Anteil an Gas aus erneuerbaren Quellen beigemischt. Diese Beimischung variiert von Einspeiser zu Einspeiser. 
Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass die Umstellung des Energiesystems auf nachhaltige Quellen vorankommt, ist es wichtig für Sie zu erkennen, aus welchen Quellen das Gas Ihres Lieferanten stammt, so wie Sie das bislang schon bei Strom über die Stromkennzeichnung können.

Wie wird erneuerbares Gas für Sie sichtbar?

Nur wenn Sie wissen, wie die Zusammensetzung des Gases eines Anbieters ist, können Sie als Kunde bzw. Kundin informierte und bewusste Kaufentscheidungen treffen. Die Gaskennzeichnung soll auch dazu führen, dass vermehrt erneuerbares Gas gekauft wird. Damit ist sie ein bedeutendes Element, wenn es darum geht, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energiemix zu steigern und einen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele zu leisten. Der Ausbau von erneuerbarem Gas wird so auch für Sie sichtbar.

Um mehr Transparenz zu schaffen, sind Lieferanten seit 2023 dazu verpflichtet, Sie im Rahmen der Gaskennzeichnung auf Ihrer Rechnung zu informieren, woher das bezogene Gas stammt. Dabei werden zwei Teile aufbereitet: Im Versorgermix wird die Herkunft des Gases, das der Lieferant insgesamt nutzt, angegeben und im Produktmix wird die Herkunft des Gases, das Sie mit Ihrem Tarif von dem jeweiligen Lieferanten beziehen, ausgewiesen. Gibt es keinen spezifischen Produktmix, wird nur der Versorgermix dargestellt.

Auch die damit einhergehenden Umweltauswirkungen werden ausgewiesen. Österreich ist mit dieser Neuerung Vorreiter in Europa.

Die E-Control ist mit der Aufsicht über die Strom- und Gaskennzeichnung betraut. Es wird jährlich eine umfassende Prüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, eingeleitet.

Die von der E-Control  erlassene Gaskennzeichnungsverordnung (G-KenV) regelt die Ausstellung der Herkunftsnachweise sowie die Darstellung der Kennzeichnung. Die Informationen, welche auf den Herkunftsnachweisen für Gas enthalten sein müssen, orientieren sich an jenen für Strom.

Sie können dazu einen Blick auf die aktuellen Angebote im Tarifkalkulator werfen, indem Sie einen Preisvergleich starten und nach dem Kriterium „Erneuerbares Gas“ filtern.