Typen von Strom- und Gasprodukten 

Wenn Sie sich mit Ihrer Strom- und Gasrechnung auseinandersetzen und Preisangebote anschauen, ist es immer wichtig, auch die verschiedenen Produkt-Typen miteinander zu vergleichen. Für Ihren Vergleich möchten wir Ihnen nachstehend gerne einen Überblick über die verschiedenen Produkt-Typen geben.

Produkttypen in unserem Tarifkalkulator

In unserem Tarifkalkulator finden Sie die folgenden Produkttypen.

Produkte ohne Preisgarantie

Bei Produkten ohne Preisgarantie handelt es sich um die Produktart, die Ihnen wahrscheinlich am geläufigsten ist. Oft wird auch von den „Standardprodukten“ gesprochen. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Preis haben, dieser aber vom Versorger entsprechend der Allgemeinen Lieferbedingungen geändert werden kann. Eine Preisänderung muss Ihnen vom Strom- oder Gasanbieter rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Im Anschluss haben Sie das Recht der Preisänderung zu widersprechen.

Produkte mit Preisgarantien

Produkte mit Preisgarantien unterscheiden sich von den zuvor beschriebenen eben dadurch, dass Ihnen der Strom- oder Gasanbieter eine Preisgarantie bietet. Innerhalb einer festgelegten Zeitspanne (z.B. 12 Monate ab Vertragsabschluss) bleibt Ihr Preis somit garantiert unverändert. Es werden Ihnen in diesem Zeitraum weder Preiserhöhungen noch Preisreduktionen weitergegeben. Eine etwaige Preisänderung kann erst nach Ablauf der Preisgarantie erfolgen.

Produkte mit automatischer Preisanpassung („Floater“)

Bei einem Floater ändert sich der Preis in regelmäßigen Zeitintervallen automatisch (z.B. monatlich oder quartalsweise). Der Preis ist nach einer vertraglich festgelegten Formel an einen bestimmten Preisindex wie beispielsweise den Österreichischen Strompreis Index (ÖSPI) oder den Österreichischen Gaspreis Index (ÖGPI) gekoppelt. Dadurch werden Änderungen bei den Großhandelspreisen direkt an Sie weitergegeben, sowohl Preiserhöhungen als auch Preisreduktionen. In Zeiten von niedrigen Energiepreisen sinken somit im jeweiligen Zeitintervall auch Ihre Energiekosten, der Lieferant behält sich kein „Körberlgeld“. Bei steigenden bzw. sehr hohen Börsenpreisen fallen allerdings im Gegenzug auch unmittelbar die Mehrkosten an. Bei Preisänderungen, die durch ein flexibles Produkt bedingt sind, haben Sie kein Widerspruchsrecht.

Bei einem Floater kann eine Preisobergrenze, ein so genannter „Cap“ festgesetzt werden. Wenn die Energiepreise an den Börsen steigen, dann steigt auch Ihr Preis im jeweiligen Zeitintervall, aber nur bis zur fix vereinbarten Preisobergrenze. Übersteigt der Börsenpreis die vereinbarte Höchstgrenze zahlen Sie nur den Betrag, der der vereinbarten Preisobergrenze entspricht. Mit einem Cap haben Sie auch bei einem Floater und dem damit verbundenem Kursrisiko Ihre maximalen Energiekosten im Blick.

Was sind dynamische Energiepreise?

Neben den Produkttypen, die Sie in unserem Tarifkalkulator finden können, gibt es derzeit auch neue Produkte auf dem Energiemarkt, die durch dynamische Preise gekennzeichnet sind und die Spotmarktprodukte genannt werden. Auf dem Spotmarkt wird Energie sehr kurzfristig für einen Tag im Voraus oder für den gleichen Tag gehandelt. Bei Spotmarktprodukten wird Ihnen der tagesaktuelle Börsenpreis mit einem allfälligem Aufschlag des jeweiligen Anbieters („Mark-up“) verrechnet. Es gibt Spotmarktprodukte, bei welchen die stündlich unterschiedlichen Preise weitergegeben werden und solche, bei denen der jeweilige Preis des Tagesabschlusses verrechnet wird. Jede Preisreduktion, aber auch jede Preissteigerung wird also direkt weitergegeben. Voraussetzung, um solche Spotmarktprodukte beziehen zu können, ist ein Smart Meter. Bei derartigen fortlaufenden Preisänderungen haben Sie kein Widerspruchsrecht.

Spotmarktprodukte können in dieser Form noch nicht in unserem Tarifkalkulator abgebildet werden. Eine entsprechende Erweiterung ist jedoch bereits kurz vor der Fertigstellung.

Preisgleitklauseln

Eine weitere Neuerung am Energiemarkt sind Preisgleitklauseln. Bei Produkten, die auf einer Preisgleitklausel beruhen, gibt es zu definierten Zeitpunkten im Jahr eine automatische Preisanpassung. Die Preise sind an einen unabhängigen Index wie beispielsweise den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen werden automatisch entsprechend des Index zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. einmal jährlich) an Sie weitergegeben. Über eine solche Preisänderung werden Sie von Ihrem Strom- oder Gasanbieter in der Regel rechtzeitig schriftlich informiert, allerdings haben Sie kein Widerspruchsrecht. Sofern Ihr Strom- oder Gasanbieter nach erfolgter Preisanpassung Ihre monatlichen Teilzahlungsbeträge nicht von sich aus anpasst, ist es ratsam die Teilbeträge anpassen zu lassen. Insbesondere dann, wenn es zu einer Preiserhöhung gekommen ist. So können Sie hohen Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung entgegenwirken. Produkte mit Preisgleitklauseln kann es mit und ohne Preisgarantie geben. Bei einer abgeschlossenen Preisgarantie erfolgt die automatische indexbasierte Preisanpassung erst nach Ablauf der Preisgarantie.

Was ist für Ihren Produktvergleich noch wissenswert?

Energieverbrauch

Ihr Energieverbrauch basiert grundsätzlich auf einem Standardlastprofil. Der Verbrauch wird gemäß diesem Lastprofil auf ein Jahr aufgeteilt, auch Ihre monatlichen Teilzahlungsbeträge basieren auf diesem Verbrauch. Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, wird Ihr tatsächlicher Verbrauch der jeweiligen Abrechnungsperiode bzw. bei flexiblen Produkten dem jeweiligen Preisintervall direkt zugeordnet.

Smart Meter

Smart Meter sind digitale Zähler, die Ihren Stromverbrauch in regelmäßigen Zeitintervallen erfassen und an Ihren Netzbetreiber übermitteln. Für den Bezug von flexiblen Produkten, wie beispielsweise Spot-Produkten, ist ein Smart Meter oftmals Voraussetzung.

Tarifkalkulator

In unserem Tarifkalkulator finden Sie jedenfalls zu allen beschriebenen Produkt-Typen entsprechende Symbole mit einer Erklärung und weiterführende Informationen zur Benutzung unseres Vergleichsrechners.

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