Konsultation Netzentwicklungspläne 2019

Gemäß § 37 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG 2010) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (NEP) für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.

Der Übertragungsnetzbetreiber hat bei der Erstellung des NEP die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten NEP (EU Ten Year Network Development Plan - TYNDP) zu berücksichtigen.

Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des NEP Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.

Die Frist für Stellungnahmen ist mit 18.10.2019 abgelaufen. Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen der NEP für den Zeitraum 2020-2029 finden Sie hier nachfolgen veröffentlicht.

 

Netzentwicklungsplan 2019 (5,2 MB)

  • für das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG (APG); Planungszeitraum: 2020 - 2029; Konsultationspapier
 

Beilage Betriebsinvestition Netzentwicklungsplan (0,9 MB)

  • zum Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG (APG); Planungszeitraum: 2020 - 2029; Konsultationspapier
 

Netzentwicklungsplan 2019 (1,0 MB)

  • Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VÜN); Planungszeitraum 2020-2029; Konsultationspapier