Um eine geplante Versorgungsunterbrechung handelt es sich, wenn Sie ausreichend im Voraus über eine Abschaltung informiert werden, z.B. wegen planmäßiger Arbeiten im Versorgungsnetz. Geplante Versorgungsunterbrechungen, welche an sich nicht in Betrieb befindlichen Anlagen bzw. einvernehmlich mit Kundinnen und Kunden durchgeführt werden, sind zwar im Rahmen der Ausfall- und Störungsstatistik zu melden, fließen aber nicht in die Ermittlung der Zuverlässigkeitskennzahlen ein.
Hinweis: Geplante Ausfälle müssen Ihnen mindestens fünf Tage im Voraus angekündigt werden. Dabei muss Ihnen auch mitgeteilt werden, wie lange der Stromausfall voraussichtlich dauern wird.
Ungeplante Versorgungsunterbrechungen treten in Zusammenhang mit äußeren Einflüssen, Anlagenausfällen oder anderen Störungen auf. Ungeplante Unterbrechungen können Ihnen naturgemäß nicht vorher angekündigt werden und entstehen durch unvorhersehbare Einwirkungen.
Bei den ungeplanten Ursachen sind atmosphärische Gründe mit rund 20% in der Regel die häufigste Ausfallsursache, gefolgt von netzbetreiberinternen Ursachen, zu denen z.B. Fehlschaltungen oder der Ausfall von Netzelementen zählen.
Ein internationaler Vergleich der Werte ist möglich, allerdings aufgrund der oft unterschiedlichen Bewertungskriterien schwierig. Dennoch kann festgestellt werden, dass Österreich auch im internationalen Vergleich eine sehr gute Position einnimmt.