Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission sowie der ordentlichen Gerichte kann jeder Betroffene, einschließlich Netzbenutzern, Lieferanten, Netzbetreibern, sonstigen Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Interessenvertretungen, Streit- oder Beschwerdefälle der E-Control als Schlichtungsstelle vorlegen. Dazu ist ein Streitschlichtungsantrag notwendig. Sinnvollerweise müssen Sie vorher einen direkten Lösungsversuch mit dem/den betroffenen Unternehmen bzw. dem Kunden unternommen haben.
In Ihrem Antrag beantworten Sie unter anderem folgende Fragen:
- Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
- Gegen wen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
- Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?
Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen bei.
Den Antrag können Sie schriftlich per Schlichtungsformular oder per Post einreichen.