Eigenverbraucher mit Überschusseinspeisung

Sie produzieren Ihren Strom selbst, aber verbrauchen nicht die gesamte Menge? Das können Sie mit Ihrem Überschuss tun:

PV Anlage

Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik (PV), die mittlerweile auch schon recht weit verbreitet ist. Um das Ziel, bis 2030 in Österreich rechnerisch Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen, zu erreichen, muss die PV-Leistung in Österreich sogar rund verzehnfacht werden. 

Eine mit privater Photovoltaikanlage erzeugte Kilowattstunde bringt Ihnen dann am meisten, wenn sie selbst verbraucht wird. Der Verbrauch jeder Kilowattstunde Eigenstrom spart Ihnen nicht nur die Energiekosten für den Strom, sondern auch die Netzkosten und Steuern. 

Jedoch gelingt es in den seltensten Fällen, den selbsterzeugten Strom zur Gänze selbst zu verbrauchen. Daher sind die allermeisten privaten Stromerzeuger sogenannte Überschusseinspeiser. Der überschüssig produzierte Strom wird in das Netz eingespeist und dafür erhalten Sie als Haushaltsproduzent eine Vergütung. 

Welche Möglichkeiten haben Sie mit Ihrem überschüssigen, selbst produzierten Strom?

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Käufer für Ihren selbst produzierten Strom zu finden, den Sie selbst nicht verbrauchen können:

  • In unserem Tarifkalkulator haben Sie die Möglichkeit, Abnahme und Einspeisung gemeinsam zu berechnen. Dort können Sie unter dem Punkt „Überschusseinspeisung (PV)“ anhand der Leistung Ihrer Anlage und Ihrer Einspeisemenge die mögliche Einspeisung in die Berechnung einbinden. Unter „Details & Rabatte“ finden Sie sowohl die Preisdetails für Ihren Bezug als auch für die Einspeisung inklusive etwaiger Grundgebühren. Achten Sie darauf, dass Ihnen in den meisten Fällen ein Stromlieferant Ihren Überschuss nur dann abnimmt, wenn Sie auch bei ihm Ihren Strom beziehen. 
  • Alternativ können Sie Ihren Stromliefervertrag von Ihrem Stromeinspeisevertrag entkoppeln, indem Sie Ihren Überschussstrom der OeMAG zum Marktpreis laut § 41 Abs. 1 ÖSG 2012 verkaufen. Die OeMAG ist dazu verpflichtet, Ihnen Ihren Strom zum obigen Marktpreis abzüglich der aliquoten AE-Kosten abzunehmen.