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DCC Anforderungs-V


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Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die DCC Anforderungs-V geändert wird (DCC Anforderungs-V – 1. Novelle 2024)

Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss („Network Code on Network Code on Demand Connection“; im Folgenden kurz: DCC-V) sieht vor, dass allgemein geltende Anforderungen die nicht abschließend in der DCC-V festgelegt sind von relevanten Netzbetreibern oder Übertragungsnetzbetreiber in einem Vorschlag an die Regulierungsbehörde festzulegen und von dieser zu genehmigen sind.

Gemäß § 18a Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) hat die Regulierungsbehörde auf Grundlage eines solchen Vorschlages diese allgemeinen technischen Anforderungen durch Verordnung zu bestimmen. Die Ausarbeitung des Vorschlages erfolgt gemeinsam durch die Netzbetreiber nach Anhörung und Berücksichtigung der Stellungnahmen betroffener Marktteilnehmer.

Mit der gegenständlichen Novelle wird der Antrag der Netzbetreiber vom 8.2.2024 gemäß Art. 6 Abs. 1 der DCC-VO, GZ. V DCC 01/24 auf Laufzeitverlängerung erledigt.

 

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 13. März 2024 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V DCC 01/24 im Betreff des E-Mails an es die Konsultation DCC-Anforderungs-V 1. Novelle 2024 betrifft. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Die Begutachtungsfrist ist am 13. März 2024 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

 

Begutachtungsentwurf DCC Anforderungs-V

Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss („Network Code on Network Code on Demand Connection“; im Folgenden kurz: DCC-V) sieht vor, dass allgemein geltende Anforderungen die nicht abschließend in der DCC-V festgelegt sind von relevanten Netzbetreibern oder Übertragungsnetzbetreiber in einem Vorschlag an die Regulierungsbehörde festzulegen und von dieser zu genehmigen sind.

Gemäß § 18a Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) hat die Regulierungsbehörde auf Grundlage eines solchen Vorschlages diese allgemeinen technischen Anforderungen durch Verordnung zu bestimmen. Die Ausarbeitung des Vorschlages erfolgt gemeinsam durch die Netzbetreiber nach Anhörung und Berücksichtigung der Stellungnahmen betroffener Marktteilnehmer.

Vor diesem Hintergrund wird folgende Verordnung in ihrem Begutachtungsentwurf konsultiert:

 

 

Begutachtungsentwurf DCC Anforderungs-V (0,3 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Lastanschluss (DCC-Anforderungs-V)

Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 25. Juli 2019 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten, wobei Sie gerne das obige Formular verwenden können. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Stellungnahme bekannt.