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E-Control: Strom- und Gaskennzeichnung 2022 – Viele Neuerungen in Kraft

Erstmals gilt verpflichtende Gaskennzeichnung für alle Lieferanten. Primäre Stromkennzeichnung bringt Vereinheitlichung der Informationsdarstellung

Wien (13. November 2023) – Die jährliche Überprüfung der Strom- und Gaskennzeichnung durch die Regulierungsbehörde E-Control hat für die Kennzeichnungsperiode 2022 erneut einen hohen Anteil von erneuerbaren Energieträgern in der Stromkennzeichnung gebracht. 83,72 Prozent der Nachweise stammen aus erneuerbaren Energieträgern. Damit ist der Wert allerdings im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (Vorjahreswert 85,39 %). Erstmals wurden auch Herkunftsnachweise aus Nuklearenergie eingesetzt (Anteil von 0,02 %).

Grafik: Zusammensetzung Stromkennzeichnung 2023 Überblick; Quelle: E-Control

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„Im Jahr 2022 kam es zu einem Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft bedingt durch anhaltende Trockenperioden. Dadurch standen auch weniger Herkunftsnachweise aus Wasserkraft zur Verfügung. Wasserkraft ist seit Jahren Hauptquelle für Herkunftsnachweise in der Stromkennzeichnung.“, erklärt der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, einige Details. Rund 37 % der eingesetzten Nachweise stammten aus dem Ausland.

„Die allgemeinen Preissteigerungen haben auch vor den Herkunftsnachweisen nicht halt gemacht. Zwar leidet der Handel mit Herkunftsnachweisen bisher nicht an den sprunghaft gestiegenen Preisen, es gibt jedoch bereits Anzeichen, dass sich Lieferanten nach günstigeren Alternativen zu den erneuerbaren Herkunftsnachweisen umsehen.“, erläutert Haber. In der aktuellen Periode haben 113 Lieferanten zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern ausgewiesen.

Verpflichtende Gaskennzeichnung

Erstmalig galt auch für Lieferanten, die Endkund:innen in Österreich mit Gas beliefern, eine Kennzeichnungspflicht. 0,1 % der gelieferten Mengen konnte mit Herkunftsnachweisen aus Biomethan gekennzeichnet werden. 99,9 % waren Erdgas unbekannter Herkunft. „Können keine Herkunftsnachweise eingesetzt werden, um den Ursprung eindeutig zu belegen, zählt die Lieferung als sogenanntes Erdgas unbekannter Herkunft.“ so Haber.

„Da die Kennzeichnung zum ersten Mal durchgeführt wurde, ergaben sich erwartungsgemäß seitens der Lieferanten einige Fragen und Unklarheiten. Im Rahmen der zweiten Kennzeichnungsperioden sollten die Parameter den Marktteilnehmern jedoch weitestgehend bekannt sein. Dafür sorgen soll auch die Novellierung der Gaskennzeichnungsverordnung, die im Zuge der Gaskennzeichnung überarbeitet wurde.“, erklärt Haber. In Sachen Gaskennzeichnung ist die E-Control international Vorreiter. Technisch ist Österreich auf den internationalen Handel mit Gasnachweisen vorbereitet, es mangelt jedoch noch an zertifizierten Systemen in den europäischen Mitgliedsländern. „Die Nachfrage besteht jedoch bereits und für die Zukunft ist auch im Gas ein reger Handel mit Herkunftsnachweisen zu erwarten.“, ist Haber überzeugt.

Stromkennzeichnung weiterentwickelt

Auch für das bestehende System der Stromkennzeichnung brachte das Jahr 2023 einige Neuerungen. „Die Stromkennzeichnung besteht nun aus einer primären und einer sekundären Kennzeichnung. Die primäre Stromkennzeichnung wird automatisch in der Datenbank der E-Control erstellt. Ziel ist es, den Konsument:innen einheitlich Auskunft über die Stromlieferung geben zu können.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und weiter: „Die primäre Kennzeichnung, die sich auf Rechnungen und Werbematerialien findet, liefert drei Hauptinformationen: Die Technologie, das Ursprungsland des Nachweises und das Ausmaß des gemeinsamen Handels von Strom und Nachweis. Die Ausweisung des gemeinsamen Handels war in der aktuellen Periode jedoch noch freiwillig. Ab nächstem Jahr müssen Lieferanten verpflichtend angeben, welche Strommengen gemeinsam mit den Herkunftsnachweisen beschafft wurden.“ Ergänzend zur primären Stromkennzeichnung liefert die sekundäre Kennzeichnung detailliertere Informationen zu den eingesetzten Energieträgern und Umweltauswirkungen. Diese müssen jedoch nur auf der Homepage der Unternehmen dargestellt bzw. auf Wunsch zugesandt werden. „Durch das zweistufige System können interessierte Konsument:innen einen genauen Einblick in die Herkunft ihrer Lieferung erhalten, ohne dass andere durch eine überbordende Kennzeichnung auf der Stromrechnung abgeschreckt werden.“, so Urbantschitsch.

Mehr Transparenz für Konsument:innen

Strom- und Gaslieferanten, die in Österreich Endkund:innen beliefern, sind dazu verpflichtet, die Primärenergieanteile ihrer Lieferungen offenzulegen. Dargestellt wird dabei der sogenannte Versorgermix, also die gesamte Aufbringung des Lieferanten an Endverbraucher:innen. Werden Produktmixe geliefert, muss diese Zusammensetzung zusätzlich dargestellt werden. Die Kennzeichnung muss auf der Jahresabrechnung und auf Werbe- und Informationsmaterialien angeführt werden. Konsument:innen finden diese Information auch im Tarifkalkulator der E-Control.

Der neue Strom- und Gaskennzeichnungsbericht ist auf der Homepage der E-Control unter folgendem link abrufbar: https://www.e-control.at/publikationen/oeko-energie-und-energie-effizienz/berichte/stromkennzeichnungsbericht