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Mehr Unterstützung für Konsument:innen!

Bessere Information für Konsument:innen durch Gesetzesänderungen

Die Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG), die im Juli kundgemacht wurde, hat im Wesentlichen die Zielsetzung, dass Konsument:innen besser informiert werden und sie dadurch einfacher zu kostengünstigeren Verträgen kommen können. Alle Bestimmungen gelten bereits seit der Kundmachung im Juli, es gibt jedoch zwei Punkte, die erst seit  September Geltung erlangt haben:

  • Einmal jährlich erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie über die Möglichkeit des Wechsels und über unseren Tarifkalkulator informiert werden.
  • Sie haben die Option, Ihre Teilbeträge halbjährlich an Ihren aktuellen Verbrauch und Ihren aktuellen Energiepreis anpassen zu lassen. Dabei muss Ihr Lieferant auch Rabatte in den Teilbeträgen berücksichtigen.

Energieförderungen für GIS-befreite Haushalte

Wenn Konsument:innen keine "GIS-Gebühr" bezahlen müssen, können sie einen Antrag auf die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (EAG) stellen. Aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittlich hohen Energiepreise wird seit 2022 der Erneuerbaren-Förderbeitrag vorübergehend generell nicht eingehoben. Wenn sich das wieder ändert und der Erneuerbaren-Förderbeitrag generell wieder gezahlt werden muss, darf dieser von GIS-befreiten Haushalten weiterhin nicht eingefordert werden.

Darüber hinaus haben GIS-befreite Haushalte zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 Anspruch auf einen Netzkosten-Zuschuss in der Höhe von EUR 200,- pro Jahr. Dementsprechend lohnt es sich, einen Antrag auf die GIS-Befreiung zu stellen, da Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gleich in mehrfacher Hinsicht davon profitieren können! Hier können Sie die Voraussetzungen für eine GIS-Befreiung nachlesen. Sollten Sie zu keiner anspruchsberechtigen Gruppe gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung für Strom.