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Hilfe für den Strom- und Gaspreisvergleich: Produkttypen in unserem Tarifkalkulator

Folgende Produkt-Typen finden Sie in unserem Tarifkalkulator:

Produkte ohne Preisgarantie

Bei Produkten ohne Preisgarantie handelt es sich um Fixpreisprodukte. Das bedeutet, dass Sie einen fixen Preis haben, dieser aber vom Versorger entsprechend der Allgemeinen Lieferbedingungen geändert werden kann. Eine Preisänderung muss Ihnen vom Strom- oder Gasanbieter rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Im Anschluss haben Sie das Recht der Preisänderung zu widersprechen.

Produkte mit Preisgarantie

Produkte mit Preisgarantien sind ebenso Fixpreisprodukte, wobei Ihnen der Strom- oder Gasanbieter eine zusätzliche Preisgarantie bietet. Innerhalb einer festgelegten Zeitspanne (z.B. 12 Monate ab Vertragsabschluss) bleibt Ihr Preis somit garantiert unverändert. Es werden Ihnen in diesem Zeitraum weder Preiserhöhungen noch Preisreduktionen weitergegeben. Eine etwaige Preisänderung kann erst nach Ablauf der Preisgarantie erfolgen.

Produkte mit automatischer Preisanpassung („Float-Produkte“)

Bei einem Float-Produkt ist der Preis flexibel und ändert sich in regelmäßigen Zeitintervallen automatisch (z.B. monatlich oder quartalsweise). Der Preis ist an einen bestimmten Preisindex wie beispielsweise den Österreichischen Strompreis Index (ÖSPI) oder den Österreichischen Gaspreis Index (ÖGPI) gekoppelt. Dadurch werden Änderungen bei den Großhandelspreisen direkt an Sie weitergegeben, sowohl Preiserhöhungen als auch Preisreduktionen. In Zeiten von niedrigen Energiepreisen sinken somit im jeweiligen Zeitintervall auch Ihre Energiekosten, bei steigenden bzw. sehr hohen Börsenpreisen fallen allerdings im Gegenzug auch deutliche Mehrkosten an. Bei Preisänderungen, die durch ein flexibles Produkt bedingt sind, haben Sie kein Widerspruchsrecht.

Bei einem Float-Produkt kann eine Preisobergrenze, ein so genannter „Cap“ festgesetzt werden. Wenn die Energiepreise an den Börsen steigen, dann steigt auch Ihr Preis im jeweiligen Zeitintervall, aber nur bis zur fix vereinbarten Preisobergrenze. Übersteigt der Börsenpreis die vereinbarte Höchstgrenze zahlen Sie nur den Betrag, der der vereinbarten Preisobergrenze entspricht. Mit einem Cap haben Sie trotz Float-Produkt und dem damit verbundenem Kursrisiko Ihre maximalen Energiekosten im Blick.

Was sind dynamische Energiepreise?

Neben den Produkt-Typen, die Sie in unserem Tarifkalkulator finden können, gibt es derzeit auch neue Produkte auf dem Energiemarkt, die durch dynamische Preise gekennzeichnet sind. Diese so genannten Spot-Produkte sind Energietarife, die Preisschwankungen auf den Spotmärkten (Day-Ahead und Intraday) abbilden. Auf einem Sportmarkt wird Energie sehr kurzfristig für einen Tag im Voraus oder für den gleichen Tag gehandelt. Bei Spot-Produkten wird Ihnen der tagesaktuelle Börsenpreis mit einer allfälligen pauschalen Servicegebühr („Aufschlag“ bzw. „Mark-up“) verrechnet. Bei diesem Produkt sind Sie stündlichen Kursschwankungen ausgesetzt. Es werden Ihnen Preisreduktionen, aber auch Preissteigerungen weitergegeben. Von niedrigen Börsenpreisen können Sie profitieren, bei steigenden Börsenpreisen müssen Sie mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Bei derartigen Preisänderungen haben Sie kein Widerspruchsrecht.

Spot-Produkte können in dieser Form noch nicht in unserem Tarifkalkulator abgebildet werden. Wir arbeiten bereits an einer Umsetzung, um auch Produkte mit dynamischen Preisen für einen Vergleich abzubilden.

Preisgleitklauseln

Eine weitere Neuerung am Energiemarkt sind Preisgleitklauseln. Bei Produkten, die auf einer Preisgleitklausel beruhen, gibt es zu definierten Zeitpunkten im Jahr eine automatische Preisanpassung. Die Preise sind an einen unabhängigen Index wie beispielsweise den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen werden automatisch entsprechend des Index zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. einmal jährlich) an Sie weitergegeben. Über eine solche Preisänderung werden Sie von Ihrem Strom- oder Gasanbieter in der Regel rechtzeitig schriftlich informiert, allerdings haben Sie kein Widerspruchsrecht. Sofern Ihr Strom- oder Gasanbieter nach erfolgter Preisanpassung Ihre monatlichen Teilzahlungsbeträge nicht von sich aus anpasst, ist es ratsam die Teilbeträge anpassen zu lassen. Insbesondere dann, wenn es zu einer Preiserhöhung gekommen ist. So können Sie hohen Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung entgegenwirken. Produkte mit Preisgleitklauseln kann es mit und ohne Preisgarantie geben. Bei einer abgeschlossenen Preisgarantie erfolgt die automatische indexbasierte Preisanpassung erst nach Ablauf der Preisgarantie.

In unserem Tarifkalkulator finden Sie zu allen Produkt-Typen entsprechende Symbole mit einer Erklärung.